Streitfälle zwischen Medienunternehmen können künftig vor dem Deutschen Medienschiedsgericht beigelegt werden. Bei der Vorstellung der bundesweit einmaligen Institution im Medienbereich sagte Sachsens Staatskanzleichef und Medienminister Fritz Jaeckel am Donnerstag: „Mit dem Deutschen Medienschiedsgericht gibt es für Medienunternehmen eine interessante Alternative zu einem mitunter langwierigen Gang durch die Instanzen. Auf diese Weise können Konflikte schneller verbindlich gelöst werden – und das auf höchstem fachlichen Niveau. Das sorgt innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes für Rechtsklarheit und damit auch für Planungs- und Investitionssicherheit der beteiligten Parteien.“

„Das ist ein wichtiger Tag für Leipzig und für die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig“, betonte Harald Langenfeld, Vorstandsvorsitzender der Medienstiftung. „Von der Gründung des Deutschen Medienschiedsgerichtes profitiere die Medienbranche insgesamt, aber insbesondere auch der Medienstandort Leipzig.  „Vom Deutschen Medienschiedsgericht werden wichtige Impulse zur noch stärkeren Vernetzung von Medienwissenschaftlern, Medienrechtlern und Medienschaffenden in der Region ausgehen.“

Das Deutsche Medienschiedsgericht mit Sitz auf dem Mediencampus Leipzig geht auf Initiative des Freistaates Sachsen zurück. Jaeckel hatte eine solche unabhängige Schiedsstelle erstmals 2015 ins Gespräch gebracht. Die Überlegungen waren in der Medienbranche auf eine überaus positive Resonanz gestoßen. In der Folge entwickelte die Sächsische Staatskanzlei ein Konzept, das gemeinsam mit Fachleuten aus Wirtschaft und Wissenschaft umgesetzt wurde.

Vor wenigen Tagen, am 26. August, wurde der Verein „Deutsches Medienschiedsgericht“ in Leipzig von zehn Gründungsmitgliedern gegründet. Neben dem Freistaat Sachsen und der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig sind der MDR und das ZDF sowie Verbände und Unternehmen aus der Medienbrache in dem Trägerverein vertreten, zum Beispiel der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ) und der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA).

Zugleich wurden bereits 21 namhafte Persönlichkeiten auf dem Gebiet des Medienrechts aus Wirtschaft und Wissenschaft zu Schiedsrichtern am Medienschiedsgericht benannt. Nach erfolgter Eintragung des Vereins im Vereinsregister kann das Schiedsgericht auf Grundlage der ebenfalls beschlossenen Schiedsgerichtsordnung seine Arbeit aufnehmen. Es wird damit gerechnet, dass dies spätestens am 1. Januar 2017 der Fall sein wird.

Das Schiedsgericht wird im Wesentlichen über  Kostenbeiträge der rechtssuchenden Parteien finanziert.

Denkbare Sachverhalte, bei denen das Medienschiedsgericht tätig werden könnte, sind unter anderem Fragen der Abgrenzung der Tätigkeitsfelder privater und öffentlich-rechtlicher Medien in der digitalen Welt, zur rechtlichen Zulässigkeit neuer Geschäftsmodelle im Medienbereich und zu urheberrechtlichen Ansprüchen.  Das Medienschiedsgericht soll einen Beitrag zur Klärung dieser für Medienunternehmen wichtigen Fragen leisten.

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