Morgen tritt der neue Deutsch-Tschechische Polizeivertrag in Kraft. Das neue Abkommen verbessert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden beider Länder. So können Polizeibeamte künftig bei gemeinsamen Einsätzen Hoheitsrechte auf beiden Seiten der Grenze ausüben. Dazu gehören Identitätsfeststellungen oder vorläufige Festnahmen. Die Zusammenarbeit gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten. So ist ein polizeilicher Informationsaustausch künftig in den Fällen möglich, die in einem Staat als Straftat und in dem anderen als Ordnungswidrigkeit gelten.
„Der neue Deutsch-Tschechische Polizeivertrag ist besonders für Sachsen von großer Bedeutung. Immerhin fallen mit 450 Kilometern mehr als die Hälfte der gesamten Länge der deutsch-tschechischen Grenze auf sächsisches Territorium“, sagte Sachsens Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. „Der neue Vertrag bietet künftig deutlich mehr Rechtssicherheit für die polizeiliche Zusammenarbeit und schafft größere Handlungsspielräume zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie bei der Gefahrenabwehr. Schwerpunkt der Kooperation wird der Kampf gegen Wohnungseinbruchdiebstahl und Rauschgiftdelikte, insbesondere Crystal Meth, sein“, so Ulbig weiter.
Künftig werden gemeinsame Streifen unter Leitung eines Beamten des jeweiligen Gebietsstaates einfacher und effizienter. Außerdem wird der grenzüberschreitende Einsatz von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen erleichtert.
In drei Wochen wird eine grenzüberschreitende Übung im sächsisch-tschechischen Grenzgebiet stattfinden. Unter Federführung des Polizeipräsidiums Prag und der Bundespolizei wird es gemeinsam mit den Länderpolizeien Sachsens und Bayern sowie der Zollbehörden beider Länder um die verbesserten Einsatzmöglichkeiten im Grenzgebiet gehen.
Bereits vor zwei Wochen haben sich Sachsens Innenminister Markus Ulbig und der Innenminister der Tschechischen Republik, Milan Chovanec, in Prag über eine intensivere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der inneren Sicherheit geeinigt.
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