In der Ratsversammlung am 26. Oktober wird die Verwaltung dem Stadtrat eine Neufassung der Zweitwohnungsteuer zum Beschluss vorlegen. Dies geht aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters hervor. Demnach wird die Steuer nicht erhöht, aber der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert. Bereits im Juni dieses Jahres war eine Anhebung des Steuersatzes von 10 auf 16 Prozent beschlossen worden.

„Grundsätzliches Ziel der zum 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Zweitwohnungsteuersatzung ist die Beteiligung aller in Leipzig wohnenden Personen an der Finanzierung der Stadt und der von ihr übernommenen Aufgaben, denn die Anzahl der Hauptwohnsitze ist eine entscheidende Bemessungsgröße“, erläutert Leipzigs Finanzbürgermeister Torsten Bonew. „So ist die Zahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner beispielsweise im Rahmen des sächsischen kommunalen Finanzausgleichs eine wesentliche Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zuweisungen. Allerdings nehmen auch Bewohner mit Nebenwohnsitz die städtischen Infrastrukturen und Leistungen in Anspruch, zu deren Finanzierung sie nur im geringeren Maße beitragen.“ Daher soll mit der Zweitwohnungsteuer ein Anreiz zur Hauptwohnsitznahme oder eine Ausgleichszahlung erreicht werden.

Anlass der Novellierung sind neben einer geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung auch die bislang mit der Erhebung der Zweitwohnungsteuer gesammelten Erfahrungen. Eine wesentliche Neuerung betrifft die bisher praktizierte Auslegung bei Studierenden und Auszubildenden, nach der die Wohnung in der Regel rechtlich nicht als Zweitwohnung betrachtet wurde und demgemäß nicht steuerpflichtig war. Nach der Neufassung soll nun jeder Bürger, der gemäß Bundesmeldegesetz eine Nebenwohnung innehat, steuerpflichtig sein. Somit wird ein größtmögliches Maß an Steuergerechtigkeit angestrebt und der Verwaltungsaufwand für die Prüfung von Ausnahmetatbeständen minimiert.

Die zweite wesentliche Neuerung ist eine Ausnahme für Nebenwohnungen im Zusammenhang mit einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme eines Sozialträgers. Diese werden im Zuge der Neufassung von der Steuer befreit, wenn sowohl zuständiger Maßnahmenträger als auch Teilnehmer nicht in Leipzig ansässig sind. Hintergrund ist der Umstand, dass eine Verlegung des Hauptwohnsitzes aus sozialrechtlichen Gründen oftmals schlicht unmöglich ist, ohne den Leistungsanspruch zu verlieren, und daher bislang auf Antrag bereits Steuerbefreiung gewährt wurde. Mit der grundhaften Regelung wird der Verwaltungsaufwand dafür verringert.

Die Neufassung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und erst ab dem Veranlagungsjahr 2017 gelten. Die Stadt Leipzig geht im Zuge der Zweitwohnungsteuer von Mehreinnahmen in Höhe von ca. 500.000 Euro aus, da zugleich eine Vielzahl von Ummeldungen in den Hauptwohnsitz erwartet wird. Auch diese zusätzlichen Hauptwohnsitze werden aufgrund der oben dargelegten Zusammenhänge zu Mehreinnahmen führen, die sich allerdings derzeit noch nicht seriös beziffern lassen.

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