Der Freistaat Sachsen und Georgien wollen künftig bei der Verbrechensbekämpfung, der Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamten sowie der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern aus der Kaukasusrepublik enger zusammenarbeiten. Eine entsprechende Vereinbarung haben heute Sachsens Innenminister Markus Ulbig und der Minister für Innere Angelegenheiten von Georgien Giorgi Mghebrishvili in Dresden getroffen. An dem Treffen haben auch hochrangige Vertreter der georgischen Polizei und der Abteilung für Internationale Beziehungen sowie Sachsens Polizeipräsident Jürgen Georgie teilgenommen.

„Ich war mir schnell mit meinem georgischen Amtskollegen darüber einig, dass beide Seiten von einer engeren Zusammenarbeit bei der Polizeiarbeit profitieren. Das betrifft sowohl den Austausch von Erfahrungen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und Bekämpfung von Straftaten, dem Austausch bei der polizeilichen Aus- und Weiterbildung und der Kooperation von Spezialkräften“, sagte Ulbig heute nach dem Treffen.

„Auch wenn wir hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den georgischen Strafverfolgungsbehörden in der Vergangenheit durchaus gute Erfahrungen gemacht haben, ist aus sächsischer Sicht eine noch engere Kooperation der Polizeibehörden enorm wichtig. Im Freistaat ermitteln wir zunehmend Staatsangehörige aus Georgien, die Straftaten mehrfach begehen. Im Vergleich der Staatsangehörigkeiten bei den sogenannten Mehrfachintensivtätern „MITA“, liegen die georgischen nach den tunesischen und marokkanischen Tatverdächtigen an dritter Stelle. In diesem Zusammenhang waren wir uns schnell einig, dass georgische Mehrfachstraftäter schnellstmöglich abgeschoben werden und darüber hinaus eine mehrjährige Ausreisesperre aus ihrem Heimatland erhalten.

Natürlich habe ich die Gelegenheit genutzt, mich mit Giorgi Mghebrishvili über Fragen zur aktuellen Asyl- und Flüchtlingslage auszutauschen. Dabei sind wir übereingekommen, dass wir das bereits gute Zusammenwirken bei der Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern aus Georgien weiter intensivieren. Das ist insofern wichtig, wenn man bedenkt, dass die Anerkennungsquote von georgischen Asylbewerbern in Sachsen bei nahezu null liegt, bundesweit lag die Quote 2015 bei 0,3 Prozent“, so der sächsische Innenminister weiter.

Hintergrund: In Sachsen gibt es derzeit 671 georgische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsgestattung wegen eines laufenden Asylverfahrens. Bis zum 31.07.2016 wurden in diesem Jahr insgesamt 223 Zugänge aus Georgien registriert. Im gleichen Zeitraum wurden 21 Frauen und Männer aus Georgien abgeschoben, außerdem gab es 32 geförderte freiwillige Rückkehrer. Derzeit gibt es in Sachsen noch 100 georgische Staatsangehörige, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, davon 16 Geduldete.

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