Der sächsische Wirtschaftsminister Minister Martin Dulig erklärte heute, dass die Förderung von Unternehmen durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fortgeführt werden soll und neben der Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze nun auch deren Aufrechterhaltung förderfähig ist. Dadurch sollen auch die Chancen mittelständischer Unternehmen in Sachsen mit Blick auf die Digitalisierung gestärkt werden.
Die Sprecherin für Handwerk, Mittelstand und Tourismus der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Luise Neuhaus-Wartenberg, erklärt dazu:
Die Ausweitung der Förderung im Rahmen der „GRW“ ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Es muss das Ziel nachhaltiger und effektiver Wirtschaftsförderung sein, nicht nur neue Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch den ansässigen Betrieben bei der Aufrechterhaltung und Modernisierung ihrer Strukturen zu helfen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Gerade in ländlichen Gebieten kann durch die Modernisierung der Förderstrukturen ein besseres Lebens- und Arbeitsumfeld entstehen, dadurch werden Regionen gestärkt. Dabei begrüßen wir ausdrücklich den Ansatz, dass gerade Forschung und Entwicklung besondere Aufmerksamkeit erhalten, um die Chancen Sachsens in diesen Bereichen zu stärken.
Gleichzeitig ist der Ansatz der Förderung nach dem derzeitigen Modell nicht zu Ende gedacht. Forscher gehen davon aus, dass mit der Digitalisierung unmittelbar eine Automatisierung von Arbeitsabläufen einhergeht und damit der Wegfall physischer Arbeitsplätze verbunden ist. Daher muss moderne, zukunftsorientierte Wirtschaftsförderung weg kommen vom eindimensionalen Blick auf die reine Förderung von Unternehmen und vermehrt Bezug auf die Beschäftigten nehmen, um die Chancen der Menschen, gerade mit Blick auf die Digitalisierung, zu verbessern. Darauf muss in Zukunft ein besonderes Augenmerk liegen.
Zudem möge sich die Staatsregierung mal nicht allzu sehr auf die Schultern klopfen. Als es um die Einführung eines Mindestlohns ging, hat Sachsen nicht nur dagegen gestimmt, sondern sich danach auch dagegen gewehrt, Betrieben, die kurzfristig Hilfe brauchten, unter die Arme zu greifen. Hier wäre viel Platz gewesen für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Das hätte kleinen Unternehmen geholfen und vor allem den dort Beschäftigten.
Die Staatsregierung muss sich neben den richtigen Neuerungen eben auch darüber im Klaren sein, dass die Arbeitsmärkte in ländlichen Gebieten schon jetzt leer gefegt sind. Dieses Problem kann die heute vorgestellte Richtlinie nicht lösen, hier muss ein grundlegendes Umdenken erfolgen, damit diese Regionen Sachsens gestärkt werden können und die Lebensqualität steigt.
In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“
Keine Kommentare bisher