Ab dem Förderjahr 2017 führt die Stadt Leipzig die Möglichkeit einer zweijährigen Förderung von Jugendhilfeleistungen im Rahmen der Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII ein. Der Endtermin für die Anträge ist der 30. September 2016.
Unabhängig von der beantragten Laufzeit der Maßnahme (ein oder zwei Jahre) sind alle Anträge spätestens zu diesem Termin einzureichen. Es ist ausgeschlossen, 2017 Anträge für Maßnahmen mit einer Laufzeit in 2018 zu stellen. Auch diese Anträge müssen zum 30. September 2016 eingereicht werden.
Anträge mit einer zweijährigen Laufzeit, also vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018, müssen Folgendes enthalten:
- Antrag 2017 (Antrag und Ausgaben-/Finanzierungsplan)
- Antrag 2018 (Antrag und Ausgaben-/Finanzierungsplan)
- Rahmenkonzept 2017/2018 gemäß Raster zur qualifizierten Antragstellung.
Grundlage für die neue Regelung ist die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig.
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