Grundschüler erhalten in Sachsen eine Bildungsempfehlung für den Übergang auf weiterführende Schulen. Für den Übergang auf das Gymnasium ist ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht erforderlich. Das Dresdner Verwaltungsgericht hat jetzt einer Schülerin den Besuch des Gymnasiums mit einem schlechteren Notendurchschnitt erlaubt und stellt damit die bisherige Praxis infrage.
Dazu erklärt Holger Zastrow, Landesvorsitzender der FDP Sachsen und Präsidiumsmitglied der Bundespartei: „Wenn durch die Gerichtsentscheidung die bisherige Praxis der sächsischen Bildungsempfehlung generell in Frage gestellt wird, müssen die Kriterien im neuen Schulgesetzt konkretisiert werden. Es muss objektive und leistungsbezogene Zulassungskriterien für das Gymnasium geben. Das sächsische Abitur genießt mit seinen Standards bundesweit einen hervorragenden Ruf. Eine Abkehr von Leistungskriterien für das Gymnasium wäre das Ende eines hohen Bildungsniveaus an unseren Gymnasien. Ein ‚Abitur light‘ darf es in Sachsen nicht geben. Es kann auch nicht der Anspruch sein, jeden Grundschüler unabhängig von seinen Fähigkeiten auf das Gymnasium zu schicken. Damit würde man den Schülern und Gymnasien schaden.
Sachsen hat mit Oberschule und Gymnasium ein zweigliedriges Schulsystem, das für jeden Schüler ein passendes Angebot bietet. Wir müssen dafür sorgen, dass die Durchlässigkeit zwischen Oberschule und Gymnasium weiter verbessert und auch die Qualität an der Oberschule gesteigert wird. Noch ist Sachsen von dem unter der CDU/FDP-Staatsregierung vereinbarten Ziel entfernt, an allen sächsischen Oberschulen Leistungsklassen, die zweite Fremdsprache und eine professionelle Berufsorientierung anzubieten. Damit würde die Oberschule weiter aufgewertet und die Wechselmöglichkeit zwischen Oberschule und Gymnasium erleichtert – für ‚Spätstarter‘ auch zu einem späteren Zeitpunkt als in Klassenstufe 4.“
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