Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Leipzig ist eine neue Gebührenordnung geplant. Dies geht aus der Dienstberatung des Oberbürgermeisters hervor. Die neue Satzung wird der Ratsversammlung voraussichtlich im Oktober zum Beschluss vorgelegt und tritt nach Bekanntgabe an einem Ersten des Monats in Kraft. Mit ihren Einzelgebühren soll sie nicht nur die individuellen Wünsche der Angehörigen stärker berücksichtigen, sondern vor allem als transparentere Grundlage für die notwendigen Entscheidungen rund um eine Bestattung dienen.
Gemäß Kommunalabgabengesetz war die bisher gültige Gebührenordnung für die von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe vom Dezember 2010 turnusmäßig zu überarbeiten. In der notwendigen Neukalkulation der Gebühren mussten nun die gestiegenen Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden. Allein die Kosten für Personal waren durch Tarifanpassungen zwischen 2009 und 2013 um 13,2 Prozent gestiegen.
Mit dem Beschluss der neuen Satzung durch die Ratsversammlung soll bis 2020 ein ausgeglichener Gebührenhaushalt gesichert werden. Für den Bürger heißt dies, dass im mittleren Preissegment eine Anpassung um circa 5 Prozent zu erwarten ist. Keine Gebührenerhöhung werden dagegen die nach dem Sächsischen Bestattungsgesetz als Mindestgrabart definierten Reihengräber erfahren. Die neue Gebührenordnung wird nach Beschluss in der Ratsversammlung bekanntgegeben.
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