Auch in der Förderperiode 2014 – 2020 des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) aus EU- und Landesmitteln die „Qualifizierung von Arbeitslosen zu einem anerkannten Berufsabschluss“, kurz QAB. Für das bereits in vorherigen Förderperioden bewährte Programm stehen insgesamt rund 23 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm richtet sich an Arbeitslose, Langzeitarbeitslose und Berufsrückkehrer ab 25 Jahren ohne (verwertbaren) Berufsabschluss.
Mit dem neuen Ausbildungsjahr starten 361 Umschüler und Auszubildende ihren Weg aus der Arbeitslosigkeit zum anerkannten Berufsabschluss. Das individuell auf die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer zugeschnittene Förderprogramm bietet die Möglichkeit verschiedenste Berufsabschlüsse und Teilqualifikationen zu erwerben. Vor Beginn der Umschulung bzw. Ausbildung durchläuft jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine umfassende Eignungsfeststellung und Berufsfindungsphase, bei der unter anderem Interessen, Vorkenntnisse und vorhandene Berufserfahrung ermittelt werden. Gemeinsam mit der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer wird auf dieser Grundlage der angestrebte Abschluss ausgewählt. Besonders häufig sind in diesem Jahr die Berufsziele Kauffrau/-mann für Büromanagement, Verkäufer/-in und Fachinformatiker/-in der Fachrichtung Systemintegration.
„Je niedriger die Qualifikation ist, desto schlechter sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Besonders betroffen von Arbeitslosigkeit sind Personen ohne Berufsabschluss. Durch einen anerkannten Berufsabschluss bzw. eine zielführende Teilqualifikationen wird die Aussicht der Teilnehmer auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben nachhaltig verbessert. Die individuelle Gestaltung der Qualifizierung, die bei den jeweiligen Erfahrungen und Vorkenntnissen ansetzt, schafft die besten Voraussetzungen, um einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen“, so Arbeitsminister Martin Dulig.
In den Jahren 2017 und 2018 wird es eine Fortsetzung des Angebots geben. Start der Qualifizierungsprojekte ist in der Regel zum Beginn des Ausbildungsjahres. Die Vermittlung in das Programm erfolgt über die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Interessenten sollten sich im 1. Quartal 2017 an ihr zuständiges Jobcenter oder ihre zuständige Arbeitsagentur wenden.
Hintergrundinformationen: Die Förderung basiert auf der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung des SMWA. QAB ist dabei Programmbestandteil der „JobPerspektive Sachsen“. Unter diesem Dach bündelt das SMWA verschiedene Programme zur Qualifizierung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen, dazu zählen unter anderem auch die Förderung des dritten Jahres der Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in sowie die Förderung der individuellen Einstiegsbegleitung mit Qualifizierung, Coaching, Vermittlung sowie Unterstützung während der ersten Monate im Arbeitsverhältnis.
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