Umweltminister Thomas Schmidt hat heute (16. August 2016) das Kabinett über den Stand der Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 informiert. Rund drei Jahre nach dem Schadereignis endete am 30. Juni 2016 die Frist für die Antrags- und Bewilligungsphase entsprechend den Regularien des Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder.

„Die Beseitigung der Schäden des verheerenden Hochwassers aus dem Jahr 2013 ist in Sachsen auf einem guten Weg“, sagte Minister Schmidt. „Mit dem Abschluss der Bewilligungen ist ein wesentlicher Meilenstein bei der Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 erreicht. Dank der Solidarität des Bundes und der Länder mit den Flutopfern kann der Wiederaufbau nun zügig zu Ende gebracht werden.“

Insgesamt wurden 13 653 Maßnahmen nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 beantragt und diese wurden alle bearbeitet. 12 460 Fälle konnten bewilligt werden. In 8 390 Fällen erfolgten bereits Auszahlungen. In 5 398 Fällen wurde die Schadensbeseitigung bereits abgeschlossen und die Verwendungsnachweise geprüft.

Von den derzeit bewilligten Mitteln in Höhe von rund 1,48 Milliarden Euro wurden bereits 525,3 Millionen Euro ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage vorgelegter Rechnungen im sogenannten Erstattungsprinzip. Dadurch wird auch im Interesse der Geschädigten eine hohe Rechtssicherheit erreicht und Rückforderungen von Mitteln, wie etwa nach dem Hochwasser 2002, weitgehend vermieden.

Darüber hinaus kommt auch der Wiederaufbau an der staatlichen Infrastruktur voran. Von den Gesamtschäden in Höhe von 457,0 Millionen Euro sind bereits Schäden in Höhe von 177,1 Millionen Euro (Stand 15. August 2016) beseitigt worden.

Die Bewilligung aller Maßnahmen war möglich geworden, weil der Bund im Rahmen der Verhandlungen zur Schlussverteilung der Aufbauhilfefondsgelder dem Freistaat Sachsen insgesamt Mittel in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro zugewiesen hatte. Damit ist der Wiederaufbau im Freistaat Sachsen derzeit auskömmlich finanziert. In Fällen, in denen Kostenerhöhungen auftreten, ist grundsätzlich auch nach dem 30. Juni 2016 eine erhöhte Bewilligung möglich. „Derzeit muss niemand Angst haben, mit den Kosten für die Schadensbeseitigung allein gelassen zu werden. Das gilt nicht nur für Private und Unternehmen, sondern ganz besonders auch für den Bereich der kommunalen Infrastruktur“, so Minister Schmidt.

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