Was geschieht mit meinem Nachlass, wenn ich sterbe? Wie kann ich sichergehen, dass meinem letzten Willen tatsächlich Folge geleistet wird? Zu diesen Fragen veranstaltet die Fachanwältin für Familienrecht Christel Zimmermann in Zusammenarbeit mit dem Lebenshilfe Leipzig e.V. am 25.08.2016 einen Workshop. Thema ist die Testamentsvollstreckung.
Es ist nicht immer so, dass nach dem Tod der eigene letzte Wille auch tatsächlich durchgesetzt wird. Ämter erheben Ansprüche auf den Nachlass. Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Erben werden häufig nicht ernst genommen. Es kommt zu Erbauseinandersetzungen unter Erben.
Aus diesen Gründen ist es ratsam, eine Person zu bestimmen, die berechtigte Ansprüche erfüllt und unberechtigte abwehrt. Diese Aufgaben übernimmt der Testamentsvollstrecker. Er verwaltet den Nachlass und verwendet ihn nur so, wie es der Erblasser in seinem Testament bestimmt hat.
„Testamentsvollstrecker kann jeder werden“, erklärt Christel Zimmermann. Seit mehr als 20 Jahren führt die Rechtsanwältin in Leipzig eine Kanzlei, die sich auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. „Es sollte auf jeden Fall eine Vertrauensperson sein, die über Ihre persönlichen Verhältnisse gut informiert ist.“
Die Erfahrungen mit Behörden, Gerichten und Erben, so Zimmermann, seien sehr unterschiedlich. Der Workshop zur Testamentsvollstreckung soll daher Klarheit, vor allem aber auch Sicherheit bringen und Berührungsängste mit dem wichtigen Amt des Testamentsvollstreckers nehmen.
Der Workshop findet in den Räumlichkeiten der „Villa am Palmengarten“ der Lebenshilfe Leipzig statt und dauert ca. zwei Stunden. Die Teilnahme ist kostenlos. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung erforderlich.
25.08.2016, 19:00 Uhr
Lebenshilfe Leipzig e. V.
„Villa am Palmengarten“
Erich-Zeigner-Allee 14
04299 Leipzig
(Nähe Haltestelle „Felsenkeller“)
Anmeldung und Information:
E-Mail: kanzlei@razimmermann.com
Tel.: 0341 / 990 23 23
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