Am 8. August 2016 beginnt das neue Schuljahr im Freistaat Sachsen und dann heißt es wieder: „Runter vom Gas, Schulkinder unterwegs!“. Insbesondere unsere jüngsten Grundschüler, die Erstklässler, werden dann neben den vielen Veränderungen ihres Alltags vor neue Herausforderungen gestellt. Viele Eltern begleiten am Anfang ihre kleinen Schützlinge noch zur Schule, doch nach einigen Wochen bedeutet es für einige Kinder, ihren Schulweg zunehmend selbstständig zu meistern.

Kinder bedürfen im Straßenverkehr der besonderen Aufmerksamkeit und Fürsorge. Sie können Verkehrssituationen nicht ausreichend wahrnehmen und vorausschauend handeln. Außerdem fällt es ihnen schwer, ihre Aufmerksamkeit gleichzeitig auf verschiedene Dinge zu richten. Entsprechend lassen sich auch die jeweiligen Unfallursachen, durch „Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn“ und „Plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen“, einordnen. Zudem lassen der Austausch über die Ferienerlebnisse und die Aufregung vor den ersten Schultagen das Verkehrsgeschehen für Kinder zur Nebensache werden.

Entsprechend der Verkehrsunfallstatistik des Freistaates Sachsen zählen Kinder (unter 15 Jahre) zu den Hauptrisikogruppen. Die Anzahl der bei Verkehrsunfällen verunglückten Kinder stieg im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr von 1 308 auf 1 312 (+0,3 Prozent). Die meisten Kinder verunglückten 2015 als Mitfahrer in PKW, am zweithäufigsten als Radfahrer sowie am dritthäufigsten als Fußgänger. Die Zahl der getöteten Kinder stieg im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr von zwei auf fünf.

Damit alle Kinder – ganz besonders die Schulanfänger – sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen, sollten die Eltern von Schulanfängern folgende Tipps beachten:

  • Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind bereits vor der Einschulung den künftigen Schulweg fest! Beachten Sie dabei, dass der kürzeste nicht immer auch der sicherste Weg ist!
  • Üben Sie mit Ihrem Kind das Verhalten an unübersichtlichen Straßen und Kreuzungen! Große Gefahrenstellen sind dabei möglichst zu meiden.
  • Achten Sie besonders in der dunkleren Jahreszeit auf gut sichtbare Bekleidung und Schultaschen mit entsprechenden Reflektoren.
  • Wichtig ist, dass sich Ihr Kind rechtzeitig, ausgeschlafen und nach Möglichkeit bereits mit einem Frühstück versorgt auf den Schulweg begibt. Unter Zeitnot und Stress neigen Kinder noch mehr zur Unaufmerksamkeit!
  • Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel muss das Kind wissen, was beim Ein- bzw. Aussteigen und beim Verhalten im Bereich von Haltestellen zu beachten ist. Eines der Hauptprobleme ist und bleibt das „Hinter dem Bus/der Bahn über die Straße rennen“. Vermitteln Sie Ihrem Kind hier eine genaue Abfolge! Auf dem Gehweg warten, Bus oder Bahn abfahren lassen, bei freier Sicht die Straße überqueren und zwingend Ampeln oder Überwege nutzen.
  • Mit dem Fahrrad sollen Kinder ohne Begleitung erst nach der Radfahrausbildung in der 4. Klasse zur Schule fahren. Ihr Kind sollte beim Fahrradfahren immer einen Helm tragen!
  • Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sichern Sie es mit geprüftem Kinderrückhaltesystem (EU-Norm)! Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Kind nicht verkehrswidrig in zweiter Reihe aus dem Auto steigen lassen. Viel sicherer für alle Verkehrsteilnehmer ist es, das Kind über die Beifahrerseite aussteigen zu lassen.
  • Kinder lernen von Vorbildern. Das wichtigste Vorbild sind die Eltern. Daher sollten Eltern als Verkehrsteilnehmer selbst besonders verantwortungsbewusst sein und die allgemeinen Verkehrsregeln einhalten.

Vor allem in den ersten Wochen nach Schuljahresbeginn ist von allen Verkehrsteilnehmern eine besonders große Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern gefordert. Fahren Sie also besonders rücksichtsvoll in den Bereichen der Schulen damit unsere Schulanfänger sicher in den neuen Lebensabschnitt schreiten können.

Zur Unterstützung der Verkehrserziehungsarbeit bzw. dem Schulwegtraining in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen stellt die sächsische Polizei seit Schuljahresbeginn 2015/2016 Präventionsmaterialen für die Durchführung von Elternabenden sowie die Arbeit mit Vor- und Grundschülern zur Verfügung. Die sächsischen Kindertagesstätten sowie Grundschulen können entsprechende Materialien eigenverantwortlich und kostenfrei beim Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung bestellen, nähere Informationen dazu auch unter: http://www.polizei.sachsen.de/de/37742.htm

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