Der Bundestag hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Sexualstrafrecht befasst und dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Darin wird auch ein Anliegen Sachsens aufgegriffen: Der Freistaat hatte sich als erstes Bundesland im Bundesratsverfahren dafür eingesetzt, dass künftig auch tätliche sexuelle Belästigungen und sogenannte „Grabschereien“ konsequent unter Strafe gestellt werden.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Es ist gut, dass der Bundestag vor der Sommerpause noch diesen wichtigen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beschließt. Wir können nicht hinnehmen, dass Frauen in unsittlicher Weise berührt werden und letzten Endes keine Verurteilung der Täter erfolgen kann. Auf Druck Sachsens ist jetzt insbesondere der Tatbestand der sexuellen Belästigung Teil des Gesetzes. Wenn künftig Frauen unsittlich berührt oder belästigt werden, können solche Täter auch nach dem Sexualstrafrecht verurteilt werden. Dafür sieht das Gesetz in Zukunft Strafen von bis zu zwei Jahren vor. Und damit wird noch einmal klargestellt: Niemand hat das Recht, Frauen gegen ihren Willen anzufassen!“
Übergriffe, bei denen Frauen durch Griffe an das Gesäß oder an den Busen massiv belästigt werden, verletzen die sexuelle Selbstbestimmung und die Intimsphäre des Opfers. Trotzdem sind sie nach geltendem Recht derzeit straflos oder können bestenfalls als Beleidigung geahndet werden.
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