Der Landkreis Mittelsachsen hatte gestern die Kritik von in Rossau Untergebrachten zurückgewiesen und dem Sächsischen Flüchtlingsrat Hausverbot in der in Rede stehenden Unterkunft erteilt. Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Der Flüchtlingsrat hat schlicht seinen Job gemacht, die Interessen von Geflüchteten zu vertreten. Sie kritisieren in Rossau die Wohnbedingungen in Zelten, das Essen, die unzureichenden sanitären Einrichtungen sowie mangelnde Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten insbesondere für die Kinder.
In dem Erstverteilzentrum werden Menschen untergebracht, die aus den Erstaufnahme-Einrichtungen (EA) des Freistaates in den Landkreis Mittelsachsen zugewiesen werden. Die Verweildauer beträgt maximal vier Wochen, dann werden sie in andere Unterkünfte weiterverteilt. Nach mehrmonatigem Aufenthalt in oft unzulänglichen EA kommen die Geflüchteten wieder in eine Warteschleife und nicht zur Ruhe. Weder in den Erstaufnahme-Einrichtungen noch im Verteilzentrum bekommen zudem bspw. die Flüchtlingskinder Zugang zu Schulbildung.
Auch der Rauswurf von ca. 30 Geflüchteten aus dem Hotel Leonardo am 4. Juli 2016 zeigt Unzulänglichkeiten der Unterbringungspolitik der Landkreise. Die dort lebenden Asylsuchenden wurden im April über die Schließung der Unterkunft bis zum 28. Juli informiert, Mitte Juni wurde dieser Termin kurzerhand auf Ende Juni vorverlegt. Am 4. Juli wurden die Menschen von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes einfach auf die Straße gesetzt, zum Teil ohne die Möglichkeit, Privatsachen mitzunehmen. Da alle inzwischen über eine Anerkennung als Flüchtlinge verfügten, fühlte sich der Landkreis offensichtlich nicht mehr zuständig, für eine Unterbringung zu sorgen und Obdachlosigkeit zu verhindern. Nur durch die schnelle Reaktion ehrenamtlicher Unterstützer*innen wurde für die Geflüchteten ein Dach über dem Kopf, in Zinnwald, organisiert.
Als Linke fordern wir einerseits das Primat der Unterbringung in eigenen Wohnungen. Dies haben wir auch in unserem im April vorgelegten Entwurf für ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz für Sachsen festgeschrieben. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden ist die Basis für ein echtes Ankommen und für ein Leben in Würde. Massenunterkünfte sind es nicht. Zum anderen braucht es wirksame Unterstützungsstrukturen, um Geflüchtete, ob ohne oder mit Anerkennung, bei Suche und Bezug von eigenen Wohnungen zu unterstützen. Sowohl bisweilen diskriminierende Vermieter*innenpraxis als auch mangelnde Orientierungs- oder Verständigungs-Möglichkeiten erschweren die Wohnungssuche für Geflüchtete erheblich.
Abhilfe schaffen können Einrichtungen wie die Kontaktstelle Wohnen in Leipzig. Schnelle Wohnungsunterbringung und hauptamtliche Unterstützungsstrukturen – daran sollten sich nicht nur die Landkreise Mittelsachsen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge orientieren.
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