Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vertritt fortgesetzt die Auffassung, dass der Beschluss des Sächsischen Landtages, der zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes vom 2. April 2014 führte, die rechtliche Grundlage für eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen geschaffen hat.

Diese Entscheidung des Landtages zeugt weiterhin von der Schaffung einer weiteren ökologischen Fehlentscheidung der damals in Sachsen regierenden Koalition aus CDU und FDP unter Führung des Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich, welche in der nunmehrigen CDU/SPD-Koalition leider keine Änderung gefunden hat. Darüber hinaus zeugt dies weiterhin von einer nicht ausreichenden Berücksichtigung gegenüber den vom Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) gesammelten und beigebrachten 11.231 Bürgerunterschriften, welche sich für eine umwelt- und naturverträgliche Nutzung der 4 Seen sowie der Fließgewässer im Raum Leipzig und Markkleeberg ausgesprochen hatten und sich somit gegen diese verheerende Änderung des Sächsischen Wassergesetzes und deren Folgen gewandt hatten.

Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Erteilung des generellen Freibriefes mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnten.

Ganz besonders bedroht ist der ökologisch bedeutsame Floßgraben durch verstärkten Wellenschlag und nachfolgendem Ausbau zum bloßen Bootskanal. Trotz des von Leipziger Naturschutzverbände erarbeiteten Schutz- und Nutzungskonzept und von elf Akteuren eindringlich vorgetragenen Forderungskatalogs mit 13 Punkten sowie in der damit gekoppelten Verkennung des notwendigen Schutzbedürfnisses des Teils der Leipziger Auenlandschaft, beabsichtigt die Stadt Leipzig im Herbst 2014 mit aller Kraft dem motorisierten Bootsverkehr endgültig zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei bietet der Floßgraben einen sehr wichtigen Bestandteil in der Arten- und Strukturvielfalt der Leipziger Aue. Ein besonderes Merkmal dabei stellt der europäisch nach der Fauna – Flora – Habitat (FFH) – Richtlinie und nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Eisvogel dar. Die angedachte sogenannte Umsiedlung bzw. medienwirksam angekündigte Schaffung elf neuer Brutstandorte in der Leipziger Aue stellt eine Mogelpackung dahingehend dar, weil ja neben der garantierten Vergrämung des Eisvogels im Floßgraben, keine neuen Lebensräume entstehen.

Es ist eher vorgesehen, auch hier wieder Eingriffe in vorhandene Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen. Dabei gilt es zwingend große, zusammenhängende schützenswerte Lebensräume nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern Ausweitungsmöglichkeiten zuzulassen und nicht durch Zerschneidung durch Verkehrstrassen, wozu ein motorbootbelasteter Floßgraben zweifelsohne gehören würde, weiter zu partikulieren. Noch dazu klare Verschlechterungsverbote nach europäischem Recht in dem zum Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) und zum FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ bestehen. Des Weiteren verstößt die Motorisierung der Gewässer gegen das Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung der Qualität des morphologischen Zustandes und des Wassers der jeweiligen Gewässer führen soll. Ebenso ist nunmehr auch mit weiteren Ausbaumaßnahmen, verbunden mit einer zügellosen Ausweitung des motorisierten Bootsverkehrs im Bereich der Neuseenlandschaft, der Pleiße und Weißen Elster zu rechnen, welche zu einer unverantwortlichen räumlichen und quantitativen Ausweitung der Störungen bis Zerstörungen einer bereits sehr arten- und strukturreichen Natur und Landschaft in der Bergbaufolgelandschaft, aber auch in der umgebenden ökologisch sehr bedeutsamen Auenlandschaft führt.

Der AHA hält es aber eher für bedeutsamer und wichtiger die einstige Auenlandschaft, welche sich nun sich vielerorts als sukzessive Bergbaufolgelandschaft entwickelt, über Biotop- und Grünverbundräumen mit den bestehenden Auenlandschaften an Weißer Elster und Pleiße sowie deren Nebengewässer vernetzt. Dies dient nicht nur zum Schutz, Erhalt und Entwicklung arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsräume, sondern bietet Gelegenheit zur Entwicklung eines natur-, landschafts- und umweltverträglichen Tourismus. Nach Vorstellung des AHA ließe sich diese räumliche und ökologische Vernetzung auch mit Maßnahmen der Umweltbildung und Informationen zur Archäologie, Geologie sowie Heimat- und Bergbaugeschichte verbinden.

In der Neuseenlandschaft, welche sich u.a. in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg befinden, bedeutet die auf der Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes basierende massive Beförderung des Motorbootverkehrs und eine uneingeschränkte Nutzung des Floßgrabens nun, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr nunmehr der Vergangenheit angehören. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden bzw. zu befürchten. Darüber hinaus hat eine Umsetzung der automatischen Schiffbarkeit per Gesetz zur Folge, dass nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten neuen Beeinträchtigungen von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA nunmehr die Bevölkerung zum Widerstand gegen diese nunmehr durch den Landtag verabschiedete Änderung des Wassergesetzes sowie des zunehmenden massiv voranschreitenden Demokratieabbaus auf, welcher sich im konkreten Fall in einer totalen Ignoranz von 11.231 Bürgerunterschriften gegen diese Gesetzesnovellierung artikuliert. Gerade das Junihochwasser 2013 hatte wieder einmal klar verdeutlicht, dass nur ein sorgsamer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft und eine damit gekoppelte Qualität als Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen die Lösung sein kann und dazu u.a. nur ein nachhaltiger, natur-, landschafts- und unweltverträglicher Tourismus auf dem Land, im Wasser und in der Luft passt.

Der nunmehrig in einer „Resolution der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig vom 15. März 2016“ sehr massiv vorgetragene Feldzug der Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Schleifung sämtlicher Maßnahmen zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft zu Gunsten eines ungehemmten Wassertourismus mit ungehinderten Bootsverkehr und Verbauung jeglicher Art zeugt davon, dass diese Organisation kein Gespür für ökologische Belange besitzt. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hat offenbar vergessen, dass schon einmal menschliches Handeln durch Bergbau tiefe Wunden in diese Auenlandschaft gerissen hat und dass der politische Wandel in den Jahren 1989/1990 denjenigen endgültig Gehör verschafften, welche diese Zerstörungen von Anfang an kritisierten und deren Stopp bewirkte. Nunmehr gelang es der Natur mit und ohne menschlicher Hilfe, aber mit derer Duldung Natur- und Landschaftsräume wieder entstehen zu lassen, welche im engen Verbund mit den erhalten gebliebenen Auengebieten, aber auch einzeln, als arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren.

Diese Prozesse zu Gunsten gnadenlosen Profits zu stoppen bzw. wieder zu zerstören, ist offenbar das erklärte Ziel der Verantwortlichen der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig. Wer Verantwortung wahrnehmen möchte, stellt sich diesen unverantwortlichen Thesen und Vorstellungen entgegen. Offenbar verfolgt die IHK noch immer das Ziel wirtschaftliche Interessen gegen Umwelt, Natur und Landschaft umzusetzen und somit die diesbezüglichen Bürden aus der Vergangenheit und Gegenwart noch weiter in die Zukunft zu tragen und weiter zu mehren. Das Denken dieser Leute ist weit in der Vergangenheit stehengeblieben und zeugt deutlich davon sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich daraus ergebenden Notwendigkeiten zu verschließen. Wer noch immer schnellen privaten Profit auf der Basis der Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft propagiert und die daraus entstehenden Folgen der Gesellschaft aufbürden möchte, handelt unverantwortlich und reaktionär.

Der AHA begrüßt jedoch ausdrücklich, die mit Pressemitteilung vom 28.07.2016 bekanntgegebene Entscheidung der Landesdirektion Sachsen „das Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit (EdS) auf den Leipziger Stadtgewässern (Abschnitte des Elsterflutbettes, Pleißeflutbett, Karl-Heine-Kanal sowie Abschnitte der Stadtelster und des Elstermühlgrabens“ auf der Basis naturschutzrechtlicher Fachgutachten einzustellen. Aus der Sicht des AHA ist das ein erster, sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, welcher seine Fortsetzung in dem „Abschluss der Verfahren im Leipziger Neuseenland, die die Feststellung der Fertigstellung (FdF) für die allgemeine Schiffbarkeit auf dem Zwenkauer See, Cospudener See, Markkleeberger See und Störmthaler See sowie den beiden Schleusenkanälen zwischen den genannten Seen (Störmthaler Kanal, Harthkanal)“ in gleicher Richtung haben sollte.

Auf jeden Fall ist der AHA bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, die Landesdirektion Sachsen auf dem richtig eingeschlagenen Weg fachlich-argumentativ zu begleiten.

Der AHA ruft ferner die Bevölkerung auf, diese richtige und begrüßenswerte Entscheidung der Landesdirektion Sachsen zu unterstützen sowie weiter derartig anstehende Verfahren in die gleiche Richtung entwickeln zu lassen!

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, hält es der AHA für dringend notwendig sich entsprechend fachlich-inhaltlich und personell-strukturell zu organisieren.

Wer sich generell ehrenamtlich für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Neuseenlandschaft einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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