Borna - Frau D. und ihr 16-jähriger Sohn wurden am 05.04.2016 aus ihrer Wohnung in Grimma abgeschoben - allerdings ohne ihren zweiten, 13-jährigen Sohn, der zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause war. Mutter und Sohn wurden nach Polen gebracht und dort sich selbst überlassen. Das von der Mutter getrennte minderjährige Kind in Grimma verblieb in den folgenden Tagen allein und ohne Fürsorge in der Wohnung.

Mit diesem Vorgehen verstößt die Ausländerbehörde Borna bzw. die übergeordnete Zentrale Ausländerbehörde Sachsen nicht nur gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik, welches in Art. 6 Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Dieses Vorgehen verletzt auch die UN-Kinderrechtskonvention mehrfach. Diese besagt unter anderem, dass der Staat bei einer Trennung von Eltern und Kind nicht nur Auskunft über den Verbleib des Kindes geben können muss (Art. 9 Abs. 4,UN- Kinderrechtskonvention), sondern insbesondere auch zum Schutz und zur Fürsorge des Kindes verpflichtet ist (Art. 3 Abs. 1, 2,UN- Kinderrechtskonvention).
Kim Schönberg vom Initiativkreis:Menschen.Würdig. verurteilt das Vorgehen aufs Schärfste: „(….) es ist nicht das erste Mal, dass sächsische Behörden bei Abschiebungen geltendes Recht brechen. Insbesondere die sächsische CDU flankiert dieses Vorgehen. Beispielsweise hat der sächsische CDU Fraktionschef Frank Kupfer im August 2015 gefordert, Familien bei Abschiebungen auch trennen zu können. Besonders christlich ist die Idee nicht, rechtsstaatlich auch nicht.“

Frau D. hat gegen die verantwortlichen Mitarbeiter*innen Strafanzeige erstattet. Rechtlich gegen rechtswidrige Behandlungen vorzugehen ist für Betroffene in Sachsen in vielen Fällen jedoch so gut wie unmöglich und wird von offizieller Seite nicht unterstützt. Der Verein Peperoncini e.V. aus Leipzig finanziert deshalb mit Hilfe eines privaten Rechtshilfefonds eine Strafrechtsanwältin für die Mutter.

Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hat derweil eine Kleine Anfrage im Landtag eingereicht: “Dieser Vorfall muss Konsequenzen haben. Die verantwortliche Landesbehörde muss sich genau wie die ausführenden Vollzugsbeamten fragen lassen, warum sie diese offensichtlich rechtswidrige Maßnahme angeordnet und vollzogen haben. (…) Scheinbar missachtet Sachsen in seinem vollkommenen Abschiebungsrausch verbriefte Rechte von Menschen.”

Aktuelles zum Fall: facebook.com/dezentralisierungjetzt

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