Zur Entscheidung, Teilnehmerinnen einer vom sächsischen Wirtschaftsministerium (SMWA) geleiteten Kooperationsreise in den Iran in einer Delegationsbroschüre mit Kopftuch abzubilden, existieren sich widersprechende Darstellungen. Das SMWA teilte am 7. Juni 2016 mit, die Außenhandelskammer (AHK) habe beabsichtigt, „in ihrer Broschüre generell die für Visaerteilung angefertigten Fotografien mit Kopftuch zu verwenden“. Bei der Fotoauswahl habe sich eine „technische Panne der AHK“ ereignet, weshalb nicht alle Teilnehmerinnen mit Kopftuch abgebildet wurden.
Zwei Tage später dementierte der Leiter der AHK Iran, Rene Harun, in der Sächsischen Zeitung diese Sichtweise. Es habe keine technische Panne gegeben; die AHK habe nicht verlangt, Bilder mit Kopftuch zu verwenden. Auch sei nicht mit dem SMWA vereinbart worden, von einer Veröffentlichung der Broschüre – und damit auch der Namen und Fotos der Mitreisenden – abzusehen. Sarah Buddeberg, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Linksfraktion, will mit einer Kleinen Anfrage für Klarheit sorgen.
Sie erklärt: Ich bleibe dabei: Es war unnötig, die Teilnehmerinnen mit Kopftuch abzubilden. Die Bekleidungsvorschriften im Iran, die von dortigen Frauenrechtler*innen kritisiert werden, erstrecken sich nicht auf in ausländischer Verantwortung erstellte Druckwerke. In den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes für Iran findet sich auch kein Wort zu besonderen Vorgaben für Visa-Bilder. Die Abbildungen mit Kopftuch in der Broschüre wirken wie ein Kotau vor einem frauenverachtenden Regime, das beispielsweise Medienberichten zufolge im vergangenen Jahr mehr als 40.000 Autos beschlagnahmen ließ, deren Fahrerinnen kein Kopftuch trugen.
Die Angelegenheit könnte in einer anderen gesellschaftlichen Situation wahrscheinlich als Bagatelle gelten. Hier und heute aber hilft sie all den Panikmacher*innen, Vereinfacher*innen und Hetzer*innen, die Angst vor einer „Islamisierung“ schüren, der sich „die Politik“ unterwerfe, und die allen Anhänger*innen der Weltreligion Islam unterstellen, sie wollten gewaltsam fundamentalistische Lehren verbreiten. Die Fotoauswahl stützt so auch das Geschäft derer, die sich sonst nicht für Gleichstellung interessieren, nun aber deren Motive nutzen, um das anti-islamische Ressentiment zu verstärken.
Ich möchte wissen, wie es zu diesem fatalen Signal gekommen ist. Auch deutsche Wirtschaftsdelegationen im Ausland sollten für die Grundsätze einer demokratischen Gesellschaft eintreten. Dazu gehört das Ziel, niemanden wegen seines Geschlechtes zu benachteiligen, ebenso wie das Prinzip, Staat und Religionen zu trennen. Das berechtigte Streben nach Handelsbeziehungen darf dabei nicht zu Abstrichen führen.
Wortlaut der heute eingereichten Fragen an die Staatsregierung
Welche Vereinbarungen wurden zwischen der deutschen Außenhandelskammer und der Staatsregierung bezüglich der Broschüre getroffen?
Ist es zutreffend, dass es eine Empfehlung bzw. Handreichung an die weiblichen Mitreisenden gab, für die Visa-Beantragung Bilder mit Kopftüchern zu erstellen und zu verwenden? (bitte ggf. genauen Wortlaut und Absender aufführen)
Welche Stelle in der Sächsischen Staatsregierung ist für die Fotoauswahl der für die in der Broschüre verwendeten Bilder zuständig gewesen und wann und durch wen wurde die Entscheidung für die Fotoauswahl getroffen?
Welche Kriterien lagen der Entscheidung der Fotoauswahl zu Grunde und wie kam die Entscheidung zustande?
Aus welchen Gründen wurden explizit Bilder mit Kopftüchern für weibliche Delegationsmitglieder aus Sachsen ausgewählt?
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