Ziel des in den Monaten April und Mai durchgeführten Sonder-Landesüberwachungsprogramms war es, sich ergänzend zu den Ermittlungen der zuständigen Vor-Ort-Behörden einen Gesamtüberblick über die Verwendung von nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in sächsischen Weinbaubetrieben zu verschaffen.
Dafür wurden in weiteren 39 Betrieben Proben entnommen und fast 100 zusätzliche Analysen durchgeführt. Die Auswahl erfolgte aus 48 Betrieben mit mehr als 10 Hektoliter Produktion, die nicht vorher bereits kontrolliert wurden oder keine ausreichenden Eigenkontrolluntersuchungen vorweisen konnten.
Die Auswertungen aller Untersuchungen haben ergeben, dass bei insgesamt sechs Betrieben in Sachsen unerlaubte Pflanzenschutzmittel im Wein gefunden wurden, wobei ein Betrieb massiv betroffen ist.
„Wir konnten belegen, dass die allermeisten kontrollierten Betriebe rechtskonform arbeiten. Die übergroße Mehrheit der analysierten Weine erfüllt die an sie gestellten Erwartungen“, erklärte die sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz in Dresden.
Neues Verfahren für Qualitäts- und Prädikatsweine
Künftig werden alle Weine, für die als Qualitäts- und Prädikatsweine eine amtliche Prüfnummer beantragt wird, zentral und ausschließlich an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA) analysiert werden. Das Sozialministerium wird auf Grund der besonderen Ausgangssituation bis auf weiteres alle in der LUA ankommenden Weine in diesem Rahmen zusätzlich auch auf verbotene Pflanzenschutzmittel überprüfen.
„Damit stellen wir sicher, dass all unsere Qualitäts- und Prädikatsweine aufs strengste auch auf Pflanzenschutzmittel untersucht sind. Wir schaffen damit einen glaubwürdigen und nachprüfbaren Qualitätsbeleg für den sächsischen Wein und schützen damit auch die Marke ‚Sächsischer Wein‘. Ein striktes Qualitätsmanagement der Weinerzeuger und damit einhergehende enge Kontrollen, verbunden mit einer amtlichen Untersuchung und Prüfung werden künftig das gute Image des Weinlandes Sachsen zusätzlich stärken“, erklärte Ministerin Barbara Klepsch.
Zudem werden die sächsischen Landweine ab der kommenden Lese wieder im Rahmen eines Sonderüberwachungsprogramms der amtlichen Lebensmittelüberwachung schwerpunktmäßig kontrolliert werden.
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