Die Grüne Jugend Sachsen zeigt sich erschüttert über den Angriff einer Bürgerwehr auf einen Iraker in Arnsdorf. Anne Kämmerer, Sprecherin der Grüne Jugend Sachsen erklärt dazu: „Sachsen ist erneut Schauplatz eines rechten Übergriffs geworden. Wir verurteilen den Angriff der sogenannten Bürgerwehr auf einen Iraker zutiefst und fordern eine schnelle Ermittlung der Täter.“
Am 21. Mai hatten Mitglieder einer Bürgerwehr den Asylbewerber brutal und unter Schlägen aus einem Supermarkt gezerrt und ihn mit Kabelbindern an einen Baum gefesselt. Der Mann hatte zuvor offenbar eine Auseinandersetzung mit der Kassiererin wegen einer Handykarte.
Nach Angaben der Polizei sagten die Männer, dass sie den Mann an der Flucht hindern wollten.
Dabei zog er sich offenbar leichte Verletzungen zu. Die Polizei ließ die Männer ohne die Feststellung von Personalien ziehen, gaben jedoch auf Nachfrage an, dass ein Beteiligter der Aktion Gemeinderat der CDU sei.
„Selbstjustiz hat in einem Rechtsstaat keinen Platz“, erklärt Kämmerer weiter. „Die selbsternannten Bürgerwehren schüren durch martialisches Auftreten eine Atmosphäre der Angst, welche in Teilen Sachsens mittlerweile alltäglich scheint. Deshalb sind neben den Behörden auch zivilgesellschaftliche Akteure gefordert, den Bürgerwehren entschieden entgegen zu treten.“
Besonders im ländlichen Raum haben Bürgerwehren seit den vergangenen Monaten Hochkonjunktur. Unter dem Deckmantel der Zivilcourage schließen sich sogenannte „besorgte Bürger“ mit Neonazis zusammen, um durch eine Erhöhung des Sicherheitsgefühls Anschluss ans bürgerliche Lager zu finden.
Weiterhin erklärt Kämmerer: „Auch Mitglieder der Sächsischen CDU sind, wie der Fall Arnsdorf zeigt, offensichtlich an teilweise verdeckten und teilweise offen rechtsextremen Aktionen beteiligt. Anstatt am laufenden Band friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren, sollte die CDU schleunigst eine Demokratieoffensive in den eigenen Reihen starten. Wir erwarten eine entschiedene Verurteilung dieser Taten seitens der CDU-Spitze.“
Statt Distanzierung ist in sozialen Netzwerken von seiten der CDU jedoch anderes zu lesen. So schrieb Maximilian Krah, Mitglied des Vorstandes in der Dresdner CDU, auf Facebook, die Männer hätten vorbildlich gehandelt und Zivilcourage bewiesen. Dabei könnten sie nach seiner Aussage auf das vorläufige Festnahmerecht nach §127 STPO berufen.
„Als Juristen ist Maximilian Krah ohne Zweifel bewusst, dass das Schlagen und erst recht das Fesseln an Bäume absolut unverhältnismäßig ist und nicht unter das vorläufige Festnahmerecht fällt. Solche Taten gutzuheißen, hat nichts mit einer rechtsstaatlichen Grundhaltung zu tun“, so Kämmerer abschließend.
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