Nur 17 Monate nach dem Start der „ESF-Technologieförderung 2014 – 2020“ im Januar 2015 hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Fördergelder in Höhe von rund 20 Millionen Euro bewilligt. Das sind schon jetzt mehr als in den sieben Jahren der vorangegangenen Förderperiode 2007 - 2013 zusammen. Damit bestätigt sich das anhaltend große Interesse an der Technologieförderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
„Ich bin begeistert“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig. „Die sächsischen Unternehmen nehmen nicht nur die seit zwei Jahrzehnten bewährte Innovationsassistentenförderung in Anspruch, sondern auch immer intensiver unsere neu eingeführten Förderinstrumente. Mit denen setzen wir verstärkt auf ‚kluge Köpfe‘ bei der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Denn es sind immer Menschen, auf die es ankommt. Unsere Technologieförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unseres Ziels, dass Sachsen bis 2020 zu den wirtschaftlich und wissenschaftlich führenden Regionen Europas gehört.“
Die ESF-Technologieförderung soll die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft stärken, zu einem innovationsgetriebenen Beschäftigungswachstum in der mittelständisch geprägten sächsischen Wirtschaft beitragen und Nachwuchsfachkräfte sowie berufserfahrenes, hochqualifiziertes Personal für den sächsischen Arbeitsmarkt sichern. Dulig: „Es ist wichtig, dass gerade unser Mittelstand mehr auf Innovationen setzt und in seine Zukunft investiert, damit wir auch in den kommenden Jahren konkurrenzfähig im In- und Ausland aufgestellt sind.“
Anliegen der „ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020“ ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft zu verbessern sowie organisatorische Innovationshemmnisse abzubauen. Das Wirtschaftsministerium finanziert das Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen. Sächsische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen können sich über die Fördermöglichkeiten bei der Sächsischen Aufbaubank, der Förderbank des Freistaates Sachsen, beraten lassen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.
Informationen zur Förderung gibt es auch auf den Seiten der SAB unter www.sab.sachsen.de.
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