Am 26. April 2016 wurde vor dem Verwaltungsgericht Leipzig die Verwaltungsstreitsache Michael Bagusat-Sehrt gegen den Landkreis Nordsachsen wegen Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl der Großen Kreisstadt Torgau vom 28. Juni 2015 verhandelt. Im Ergebnis wurde die Klage des Herrn Bagusat-Sehrt vom Verwaltungsgericht abgewiesen.
Herr Bagusat-Sehrt hatte seinerzeit den Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Nordsachsen über die Gültigkeit der OBM-Wahl wegen unzulässiger Wahlwerbung angefochten und eine erneute Wahl begehrt.
Nach Information der Geschäftsstelle der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Leipzig ist die Entscheidung über die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl seit dem 24. Juni 2016 rechtskräftig.
Mit diesem Zeitpunkt hat Frau Barth ihr Amt als Oberbürgermeisterin der Großen Kreisstadt Torgau unter gleichzeitiger Beendigung ihrer Amtszeit als Amtsverweserin angetreten.
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