Heute hat der Bundestag in erster Lesung das Integrationsgesetz beraten. Mit dem Gesetz werden in Deutschland weitere rechtliche Grundlagen für die Integration der zu uns geflohenen Menschen geschaffen. Das ist ein großer Fortschritt für gelingende Integration. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und zuständige Berichterstatterin: „Integration findet besonders durch das Lernen der deutschen Sprache und durch Teilhabe an Bildung und Arbeit statt. Wir sagen klar, was wir von den Menschen, die zu uns kommen, erwarten. Und wir bieten ihnen gute Möglichkeiten, sich rasch in unsere Gesellschaft zu integrieren.“
„Mit 100.000 neu geschaffenen Arbeitsgelegenheiten ermöglichen wir niedrigschwellige Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, die schon während des Asylverfahrens genutzt werden können. Diese Maßnahmen bieten Beschäftigungsperspektiven, entlasten die Kommunen und fördern Integration.
Der Zugang zur Ausbildungsförderung wird erleichtert, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive können bereits nach drei Monaten assistierte Ausbildung in Anspruch nehmen sowie die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld nach 15 Monaten. Geduldete Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen, erhalten für die Dauer der gesamten Ausbildung plus für weitere zwei Jahre Arbeit rechtssicheren Aufenthalt. Das bedeutet sowohl für die Auszubildenden als auch für die Betriebe mehr Rechtssicherheit. Dabei sollten aber auch Härtefälle berücksichtigt werden.
Die Vorrangprüfung werden wir, zunächst auf drei Jahre befristet, für Asylbewerber/-innen und Geduldete aussetzen. Die Bundesländer können selbst entscheiden, welche Arbeitsagenturbezirke sie dafür auswählen. Damit können Asylsuchende leichter einen Arbeitsplatz finden und für Betriebe wird es einfacher, Flüchtlinge zu beschäftigen. Damit bauen wir Hürden ab und erleichtern die Integration in den Arbeitsmarkt.
Für die SPD-Fraktion ist es besonders wichtig, dass genügend Angebote für Integrations- und Sprachkurse vorhanden sind. Außerdem wünschen wir uns, dass die die Belange von Menschen mit Behinderung bei der Wohnsitzauflage berücksichtigt werden. Zudem bedarf es Verbesserungen der Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements für Asylbewerber/-innen, indem auch ihnen eine Ehrenamtspauschale ohne Abzug von Leistungen zugestanden wird.“
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