Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte gestern nach einem Treffen der Regierungskoalition in Berlin, dass man sich auf eine schärfere Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt habe. Dazu erklärt der sächsische Arbeitsminister Martin Dulig: „Ich freue mich sehr, dass im Streit um die Arbeitsmarktreform ein positiver Durchbruch erzielt wurde. Die Einigung ist richtig und gut. Auch in Sachsen bekennen wir uns weiter klar zur Leih- und Zeitarbeit.“
„Wir brauchen sie, um Auftragsspitzen mit zusätzlichen, flexiblen Arbeitskräften bewältigen zu können. Aber es wird höchste Zeit, dass wir dem Missbrauch von Leiharbeit und Werksverträgen nun endlich einen Riegel vorschieben. Allein im Freistaat sind durchschnittlich 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeit- und Leiharbeit beschäftigt. Für diese Beschäftigten ist das ein großartiger Erfolg und wichtiger Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Gleicher Lohn, am besten nach Tarif, muss endlich für gleiche Arbeit gezahlt werden – auch in Sachsen.“
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeiter in Deutschland ist in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Zukünftig sollen deren Rechte per Gesetz eindeutig geregelt werden. Neben gleicher Bezahlung wie die Stammbelegschaft nach spätestens neun Monaten Beschäftigung als Zeitarbeiter soll auch gesetzlich geregelt werden, dass Zeit- und Leiharbeiter grundsätzlich höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden können. Auch Werkverträge können künftig nicht mehr missbraucht werden. Der Gesetzentwurf sieht u.a. eine Regelung vor, wann tatsächlich ein Werkvertrag und wann eine normales Arbeitsverhältnis vorliegt.
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