Lange galten Hülsenfrüchte als „Arme-Leute-Essen“, das meistens Unwohlsein und Flatulenzen nach sich zieht. Heute erleben sie in der vegetarischen und veganen Ernährung ein Comeback. Weil Hülsenfrüchte sich durch einen hohen Gehalt an Eiweiß und Kohlenhydraten auszeichnen und damit eine wichtige und nachhaltige Nahrungsquelle sein können, hat die UN das Jahr 2016 zum „Jahr der Hülsenfrüchte“ auserkoren.
„In der vegetarischen und veganen Ernährung werden wöchentlich zwei Portionen Hülsenfrüchte empfohlen, um den Eiweißbedarf zu decken“, erläutert Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen. Die Portionsgröße variiert, je nachdem was man kochen möchte: Als sättigende Einlage in einer Linsensuppe rechnet man beispielsweise etwa 100 g trockene Hülsenfrüchte pro Person, als Gemüsebeilage oder in einem Salat nur 50 g.
Beim Kauf von Hülsenfrüchten empfiehlt es sich, den Gebrauchshinweis zu lesen. Damit wird angegeben, wie lange man das Produkt einweichen und kochen muss, vorbehandelte Hülsenfrüchte beispielsweise müssen nämlich nicht mehr eingeweicht werden und auch die Garzeit verkürzt sich meistens. Konserven mit Erbsen, Bohnen, Linsen und Co. sind verzehrfertig und müssen nur noch gewärmt werden. Der Blick in das Zutatenverzeichnis zeigt, ob dem Produkt bereits Salz oder Zucker zugesetzt wurde.
Neben den Hülsenfrüchten „pur“ gibt es einen riesigen Markt an vegetarischen und veganen Fertigprodukten. Diese Artikel enthalten oft Zutaten auf Hülsenfruchtbasis, wie Erbseneiweiß, Tofu oder Sojamehl. Neben klassischen Hülsenfruchtprodukten wie Tofu, Tempeh oder Zubereitungen wie Hummus gibt es auch hochverarbeitete Lebensmittel, die Fleischerzeugnisse und Milchprodukte nachahmen. Beim Kauf dieser Produkte sollten Verbraucher das Zutatenverzeichnis und soweit vorhanden die Nährwerttabelle heranziehen und die Zusammensetzung prüfen, inwieweit diese Produkte als Eiweißquellen geeignet sind.
Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale fragt nach den Erwartungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher an vegetarische und vegane Ersatzprodukte haben. Die Umfrage ist bis zum 30. Juni 2016 unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/SES31627628/umfrage-vegan-vegetarisch?s=1 geschaltet. Die Daten werden anonym erhoben, die Teilnahme dauert nur wenige Minuten.
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