Die Bundestagsfraktionen von CDU und SPD haben sich gestern geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen, um mehr freies WLAN zu ermöglichen. Dazu der Beauftragte der Staatsregierung für Digitales, Staatssekretär Stefan Brangs (SPD): „Mit dem geplanten Wegfall der Störerhaftung wird endlich Rechtssicherheit für die Betreiber von WLAN-Netzen geschaffen. Damit ist der Weg für ein offenes, frei zugängliches WLAN endlich frei.“
„Das passt in eine digitale Welt und ist auch ein gutes Signal für Gaststätten, Hotels, Kneipen oder touristische Einrichtungen in Sachsen ein freies offenes WLAN anzubieten. Ich hoffe, dass auch viele Gemeinden dem Beispiel folgen und WLAN-Hotspots einrichten werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Schritt die Akzeptanz von internetbasierten Angeboten erhöhen wird und hoffe, dass der Bundesrat dies schnellstmöglich umsetzt und wir Rechtssicherheit haben.“
Hintergrund: Im September 2015 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots verabschiedet. Der Entwurf hat zum Ziel, den Betrieb von öffentlichen Hotspots zu erleichtern. Streitpunkt war bisher das Thema Störerhaftung. Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots müssten theoretisch dafür sorgen, dass jeder Nutzer erklärt, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Innerhalb der Regierungsfraktionen hat man sich nun geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen, um mehr freies WLAN zu ermöglichen.
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