Zur Unterstützung der dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern mietet die Stadt Leipzig seit Dezember letzten Jahres Wohnungen an, verbunden mit Belegungsrechten für fünf Jahre. Möglich wird das durch Fördermittel des Freistaates Sachsen.
Der Bedarf an Wohnungen für Asylbewerber ist nach wie vor groß und so sucht die Stadt Leipzig weitere Wohnungen mit Belegungsrechten. Vor allem Wohnungen bis 45 m² und ab 85 m² werden benötigt.
Die Wohnungen müssen so beschaffen sein, dass sie den Wohnraumstandard für Leistungsberechtigte nach SGB II oder SBG XII und die Angemessenheitskriterien der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig erfüllen:
Haushaltsgröße | angemessene Wohnfläche | angemessene Bruttokaltmiete | angemessene Heiz- und Warmwasserkosten |
1 Person | 45 m² | 269,57 Euro | 58,43 Euro |
2 Personen | 60 m² | 354,50 Euro | 77,91 Euro |
3 Personen | 75 m² | 446,95 Euro | 97,38 Euro |
4 Personen | 85 m² | 518,63 Euro | 110,36 Euro |
5 Personen | 95 m² | 581,13 Euro | 123,35 Euro |
für jede weitere Person zusätzlich | 10 m² | 61,18 Euro | 12,99 Euro |
Für einen abgeschlossenen Mietvertrag können Vermieter eine einmalige Zuwendung erhalten. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Wohnung:
bis 60 m² | 3.000 Euro |
bis 85 m² | 4.000 Euro |
mehr als 85 m² | 5.000 Euro |
In Verbindung mit dem Mietvertrag wird ein Belegungsrechtsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Für den Wohnungsnutzer besteht die Möglichkeit, bei Einverständnis des Vermieters später unter bestimmten Bedingungen selbst in den Mietvertrag einzutreten.
Fast die Hälfte der vom Freistaat Sachsen bereitsgestellten Fördermittel wurden bereits ausgereicht. Bislang wurden rund schon 100 Wohnungen angemietet oder befinden sich vor Vertragsabschluss.
Interessierte Wohnungseigentümer und Vermieter wenden sich bitte an das Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen, unter Tel. 0341 123-9139, E-Mail: soziale.wohnhilfen@leipzig.de.
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