Die sächsischen Steuerfahnder haben im vergangenen Jahr einen Steuerschaden in Höhe von 58,6 Millionen Euro aufgedeckt. In etwa 31 Millionen Euro und damit mehr als die Hälfte davon entfällt auf die Umsatzsteuer. Der zweitgrößte Anteil mit etwa 15 Millionen Euro ist der Einkommensteuer zuzurechnen. Der Anteil der hinterzogenen Körperschaftsteuer beträgt 1,5 Millionen Euro, während verkürzte Gewerbesteuer mit 5,3 Millionen Euro und Lohnsteuer mit 2,8 Millionen Euro zu Buche schlagen. Die meisten hinterzogenen Steuern konnten im Raum Leipzig aufgespürt werden.
Rund 105 Fahnderinnen und Fahnder waren im Jahr 2015 für die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen im Einsatz. Sie führten insgesamt knapp 1.300 Fahndungsprüfungen durch, die sich in ihrer Anzahl annähernd gleich auf die drei Finanzämter mit Steuerfahndungsstellen verteilen. Daneben haben die Fahnderinnen und Fahnder in insgesamt mehr als 800 Amts- und Rechtshilfeersuchen ermittelt.
Die sächsische Steuerfahndung leitete im Jahr 2015 insgesamt über 440 Strafverfahren ein. Diese Verfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. den Staatsanwaltschaften weitergeführt. In den von sächsischen Steuerfahndern ermittelten Fällen wurden im Jahr 2015 Freiheitsstrafen von insgesamt rund 75 Jahren sowie Geldstrafen und Geldauflagen in Höhe von mehr als einer Million Euro rechtskräftig verhängt.
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