Sachsen hat am 7. April 2016 als erstes deutsches Bundesland mit einem eigenen Charterflug 24 ausreisepflichtige Asylbewerber nach Tunesien abgeschoben. Darunter befinden sich neben 21 größtenteils straffällig gewordenen Personen aus Sachsen jeweils eine Person aus Bayern, Niedersachen und Berlin. Die Maschine verließ am Nachmittag den Flughafen Leipzig/Halle in Richtung Enfidha im Nordosten von Tunesien. Erstmals wurde damit eine so große Personenzahl aus Deutschland in einen Maghreb-Staat abgeschoben.
„Damit ist das Pilotprojekt zur beschleunigten Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit der tunesischen Regierung im Rahmen seiner Maghreb-Reise vereinbart hat, ein Erfolg“, sagte Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. „Wir senden das wichtige Signal, dass sich für tunesische Bürger der Weg nach Europa mangels Bleibeperspektive nicht lohnt. Ich danke der tunesischen Regierung sowie der tunesischen Botschaft in Deutschland für die gute Zusammenarbeit hinsichtlich der zügigen Beschaffung von Passersatzdokumenten. Diese Kooperation ist auch zukünftig wichtig, um Abschiebungen konsequent durchführen zu können.“
Im Freistaat Sachsen befinden sich mit Stand 29. Februar 2016 insgesamt 7.337 vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber, davon 610 Personen aus Tunesien. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden 986 abgelehnte Asylbewerber aus Sachsen abgeschoben bzw. im Dublin-Verfahren in andere Mitgliedstaaten überstellt – darunter 12 Tunesier. Angaben zu überwachten Ausreisen (im Sinne des §58(3) AufenthG) für den Monat März liegen erst zu einem späteren Zeitpunkt vor.
Der Freistaat Sachsen ist neben Baden-Württemberg für die Aufnahme von Asylbewerbern aus Tunesien zuständig.
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