In Sachsen soll es künftig noch mehr Transparenz beim Umgang mit Umweltdaten geben. Das Kabinett hat dafür heute (5. April 2016) einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes und des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes beschlossen, der nun dem Landtag zur Entscheidung übermittelt wird.
„Die Änderung der beiden Gesetze haben das Ziel, die Bekanntmachung von Umweltinformationen und Geodaten zu erleichtern“, so Staatminister Thomas Schmidt. „Dazu wollen wir die Möglichkeiten der öffentlichen Anhörung ausweiten. Außerdem passen wir unser Landesrecht an die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union an“.
Hintergrund für die Änderung des Sächsischen Geodateninfrastrukturgesetzes ist insbesondere das Projekt „ROHSA 3“ der Sächsischen Staatsregierung, mit dem sächsische Rohstoffdaten, insbesondere zu Spaten und Erzen, systematisch erfasst, gesichert, bewertet und digital verfügbar gemacht werden sollen. Auf diese Weise können potenzielle Bergbauinvestoren besser unterstützt werden, wenn sie frühere Bergbaureviere neu erschließen wollen.
Auf der Grundlage des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes kann jeder Bürger von Behörden oder anderen informationspflichtigen Stellen Auskunft über die bei diesen vorliegenden Informationen zur Umwelt erhalten. Das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz hat insbesondere die aktive Bekanntmachung von Geodaten und Geodatendiensten zum Gegenstand. Damit dient das Gesetz unter anderem den Zwecken der Umweltpolitik der Europäischen Gemeinschaft.
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