Am Dienstag verkündete Wirtschaftminister Dulig die Auflage eines Programms „Arbeitsmarktmentoren für Geflüchtete“. Zirka 1000 Geflüchtete sollen mittels dieses Projektes in Ausbildung oder Beschäftigung gebracht werden. Dazu erklären Luise Neuhaus-Wartenberg und Juliane Nagel: Wir begrüßen, dass der Staatsminister für Arbeit und Wirtschaft endlich tätig wird. Die Linke weist seit mehreren Monaten darauf hin, dass es sowohl der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundesebene als auch eines Landes-Förderprogramms bedarf, um Geflüchtete in Ausbildung und Arbeit zu bringen.

Mit einem Antrag hatte die Fraktion erst im Oktober 2015 ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen. Die Regierungskoalition hatte damals ihre Chance vertan, die Ideen der Opposition aufzunehmen, in einen durch den Fraktionsvorsitzenden Rico Gebhardt angebotenen überparteilichen Dialog zu treten.

Nichtsdestotrotz unterstützen wir das Programm „Arbeitsmarktmentoren“, obwohl die Staatsregierung die Antwort auf die Frage schuldig bleibt, woher sie diese Mentoren eigentlich nehmen will und wie diese im Vorfeld geschult werden sollen.

Was nun folgen muss, sind weitere strukturelle Reformen und Maßnahmen, die allen Geflüchteten einen besseren Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit bieten. Mit einem gezielten Programm für Fachkräfte geht die Staatsregierung weiterhin den Weg, nur diejenigen mit „guter Bleibeperspektive“ zu fördern. Es braucht jedoch insgesamt mehr Mittel für Sprachförderung, sowohl vom Bund als auch durch das Land. Es braucht auch ein Programm, dass die vielen Ehrenamtlichen entlastet und ihr Engagement mit mehr als leeren Worten und selbstherrlichen Empfängen würdigt. Es braucht die Öffnung der Berufsschulen für Geflüchtete bis 27 Jahren. Mit der Anfang März erfolgten Zugangsbeschränkung der Vorbereitungsklassen an den Berufsschulen für Geflüchtete bis 18 Jahre hat die Staatsregierung erst jüngst höhere Barrieren für den Zugang zu Sprachförderung und beruflicher Orientierung geschaffen.

Nicht zuletzt bedarf es eines barriere- und diskriminierungsfreien Zugangs zum Arbeitsmarkt. Die Vorrangprüfung, nach der Unternehmen den Arbeitsplatz zuerst an einen geeigneten deutschen Staatsbürger und im nächsten Schritt EU-Bürger anbieten müssen, bevor sie in Erwägung ziehen können den/ die Geflüchtete/n einzustellen, bedeutet für alle Beteiligten hohe Hürden und immense Bürokratie. Der nachrangige Arbeitsmarktzugang gilt für Geflüchtete immer noch in den ersten fünfzehn Monaten ihres Aufenthaltes. Dazu muss die Staatsregierung die Bedingungen schaffen, dass vom Tag der Ankunft in den Erstaufnahmeeinrichtungen an Qualifikationen festgestellt werden können und eine leichtere Anerkennung von Abschlüssen erreicht wird.

Die in Sachsen ankommenden geflüchteten Menschen sind eine Zukunftschance für unsere Gesellschaft. Als Linke arbeiten wir daran, den ankommenden Menschen einen guten Start in ein neues Leben zu ermöglichen.

Das Maßnahmenpaket der Linksfraktion vom Oktober 2015: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2987&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0

Juliane Nagel zur Einschränkung des Berufsschulzugangs für minderjährige Geflüchtete: http://www.linksfraktionsachsen.de/media/directory/uploads/134_2016.pdf

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar