Die sächsische Integrationsministerin Petra Köpping begrüßt die erzielten Eckpunkte eines Integrationsgesetzes, auf die sich die Spitzen von SPD und CDU/CSU am Abend des 13. April geeinigt haben. „Mit einem Integrationsgesetz bekennt sich die Bundesregierung zur Einwanderung. Das ist ein notwendiger Schritt und ein Meilenstein“, erklärt Ministerin Köpping. Jetzt müsse der Bund schnell dafür sorgen, dass es ein ausreichend großes Angebot an Integrationskursen gibt.
Als besonders wichtig bewertet die sächsische Integrationsministerin die Entscheidung, Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive und vielen Geduldeten Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung zu ermöglichen.
„Der Erfolg von Integration wird auch daran gemessen, inwieweit es gelingt, Migrantinnen und Migranten in Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu bringen“, so Köpping abschließend.
Eckpunkte für ein Integrationsgesetz
Es sollen 100.000 neue „Arbeitsgelegenheiten“ für Flüchtlinge und Migranten geschaffen werden. Integrationskurse sollen verpflichtend sein. Wer die Mitwirkung daran ablehnt oder abbricht, dem werden Leistungen gekürzt. Bei Straffälligkeit wird das Aufenthaltsrecht widerrufen. Zur Vermeidung sozialer Brennpunkte sollen Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilt werden. Wer den zugewiesenen Wohnsitz verlässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Wartezeiten von bisher drei Monaten auf einen Integrationskurs will die Koalition auf sechs Wochen verkürzen.
Die Eckpunkte müssen noch in die Ressortabstimmung und sollen im Mai als Integrationsgesetz verabschiedet werden.
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