Die eigene Homepage, den persönlichen Blog oder die Verkaufsanzeige bei E-Bay mit Bildern aus der Suchmaschine zu schmücken, ist für versierte Internetnutzer ein Kinderspiel und deshalb all zu verlockend. Diese unbedachte Vorgehensweise kann aber schnell teuer werden. Der Grund dafür liegt im deutschen Urheberrecht. Daher ist bei der Verwendung von Bildern aus dem Internet generell größte Vorsicht geboten.
„Man muss bei allen Fotos und Grafiken, die man nicht selbst erstellt hat, davon ausgehen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Einwilligung des Rechteinhabers genutzt werden dürfen“, erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Bei Google kann man zwar in der erweiterten Bildersuche nach den Nutzungsrechten filtern. Allein auf Filterung sollte man sich aber nicht verlassen und im Zweifel beim Urheber anfragen.
Auch Bilder von kostenlosen Bilddatenbanken wie flickr oder pixelio können nicht in jedem Fall einfach frei verwendet werden. Oft muss hierbei ein Lizenzvertrag abgeschlossen werden, wobei die Nutzer häufig verpflichtet werden das Bild nicht zu verändern sowie den Namen des Urhebers und die jeweilige Lizenz zu nennen. Die Nutzungsrechte sind meist streng geregelt und beispielsweise auf eine rein private Nutzung beschränkt.
„Es ist nicht selten, dass auch Verbraucher aufgrund einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden“, so Hartmann. Mit der Abmahnung erfolgt die Aufforderung, die rechtswidrige Nutzung des Bildes zu unterlassen und Schadensersatz nebst Anwaltskosten zu zahlen. Gegebenenfalls könnte der Urheber seine Rechte auch sofort mit einer Schadensersatz- und Unterlassungsklage geltend machen.
Bei Erhalt einer Abmahnung kann man sich in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Die Terminvergabe für ein persönliches Beratungsgespräch erfolgt montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der Nummer des sachsenweiten Termintelefons 0341-6962929.
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