Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts, die Renten um 4,75 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten Deutschlands zu erhöhen, erklärt die Leipziger Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla: „Das ist ein gutes Signal für die Rentner und bestätigt gleichzeitig die Politik der Großen Koalition.

In den vergangenen Jahren wurde durch die CDU/CSU geführte Bundesregierung in der Rentenpolitik bereits viel erreicht:

– Einführung der Mütterrente: Deutliche Erhöhung der Rente für 9,5 Millionen Mütter.

– Erwerbsminderungsrente, Alter auf 62 Jahre heraufgesetzt: Wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann folglich mit 62 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

– Rente mit 63: Besonders bei schwerer körperlicher Arbeit ist dies eine gute Regelung.

Das 3-Säulen-Rentensystem (gesetzliche Rente, private Vorsorge, betriebliche Altersvorsorge) trägt maßgeblich zur Stabilität des Rentensystems bei. Wird eine dieser Säulen zu sehr belastet, wie z. B. bei dem Vorschlag die gesetzliche Rente nicht unter eine bestimmte Mindesthöhe fallen zu lassen, führt dies zu einer ungleichen Belastung der Säulen. Entscheidend ist, dass eine Rente erwirtschaftet werden muss. Die bloße Forderung nach einer höheren steuer- oder beitragsfinanzierten Rente (z. B. sog. Lebensleistungsrente) ist eine Forderung nach mehr Umverteilung. Die Diskussion muss sachgerecht geführt werden. Aus einem Teilzeitjob kann keine Vollzeitrente entstehen. Umso wichtiger ist auch hier der feste Familienverbund bei der Teilzeitbeschäftigung von Frauen.

Die seit November letzten Jahres seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorliegenden Vorschläge zur Flexi-Rente – erleichterte Bedingungen für das Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus – müssen jetzt zügig gesetzlich umgesetzt werden.

Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) zögert den Gesetzentwurf unnötig hinaus und fokussiert sich auf das sogenannte Sozialpartnermodell, welches jedoch im Koalitionsvertrag so nicht vorgesehen ist.

Die Riester-Rente mit 80 Prozent staatlicher Förderung ist für Geringverdiener eine große Chance, selbst bei niedrigen Zinsen. Ein entsprechendes vom BMF in Auftrag gegebenes aktuelles Gutachten (Kiesewetter-Gutachten) macht zur Riester-Rente allerdings Verbesserungsvorschläge. Die Säule der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) muss, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, gestärkt werden. Entsprechende Vorschläge liegen aus der   CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor.

Besonders hervorheben möchte ich dabei:

– die Abschaffung der Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungsbeiträgen

– steuerliche Förderung eines Arbeitgeberzuschusses für Niedrigverdiener

– die sachgerechte Bildung der Pensionsrückstellung (vergleiche Vorschlag des Bundesministers Dr. Schäuble siehe FAZ vom 14. Oktober 2015)

Viele Rentner sind enttäuscht, wenn Ihnen bei Bezug der Altersvorsorge der doppelte Krankenversicherungsbeitrag abgezogen wird. Für Niedrigverdiener, die bislang die BAV eher meiden, bilden eine verbesserte Verknüpfung mit der Riester-Förderung und die steuerliche Förderung eines Arbeitgeberzuschusses einen sinnvollen Anreiz, sich für eine BAV zu entscheiden. Bei der Bildung der Pensionsrückstellung wird für steuerliche Zwecke ein Zinssatz von 6 Prozent zugrunde gelegt. Eine realitätsgerechte steuerliche Erfassung von Pensionsrückstellungen würde die betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen wieder attraktiver machen.

Die heute beschlossene Rentenerhöhung ist ein großer Erfolg. Jetzt gilt es, die Vorschläge zur betrieblichen Altersversorgung und zur Flexi-Rente per Gesetz zügig umzusetzen.“

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