Anlässlich des am kommenden Donnerstag im Deutschen Bundestag zu beschließenden Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (DS 18/7736) fordert die Leipziger Bundestagsabgeordnete Bettina Kudla, die Stadt Leipzig in die Liste der Fördergebiete aufzunehmen.
„Eine Stadt mit über 500.000 Einwohnern ist immer ein Ballungsgebiet mit erheblichem Wohnraumbedarf. Hinzu kommt, dass Leipzig als eine der am stärksten wachsenden Städte in Deutschland gilt, die von heute 570.000 Einwohnern auf 720.000 Einwohner im Jahre 2030 anwachsen wird. Eine hohe Geburtenrate, Zuzug und ein Zustrom von Asylbewerbern belegen diese Prognose. Vorausschauende Politik sollte diese Tatsachen heute schon berücksichtigen.
Das Gesetz dient dazu, steuerliche Anreize von bis zu 29 % insgesamt in den ersten drei Jahren für Erwerber von neu gebauten Wohnungen in Gebieten mit Wohnungsknappheit zu geben. Hintergrund ist der größere Bedarf an Wohnungen aufgrund der Zuwanderung von Asylbewerbern. Gebiete mit Wohnungsknappheit werden über die Anwendung der Mietpreisbremse, die Mietenstufen oder die Kappungsgrenzenverordnung, wie z.B. in Dresden, definiert. In Leipzig greifen keine dieser Kriterien, da die Mieten hier gegenwärtig noch im Bundesdurchschnitt liegen. Von den 14 größten Städten in Deutschland mit mehr als 500.000 Einwohnern, kämen nur Leipzig und Dortmund nicht in die Anwendung dieses Gesetzes. Ziel des Gesetzes ist, für eine adäquate Wohnungsversorgung der Bevölkerung zu sorgen. Die Leipziger Bürger sollten nicht höhere Mieten aufgrund von Wohnungsknappheit bezahlen.“
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