Zu den Bestrebungen des Justizministers, den Strafrahmen für Angriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte zu erhöhen, erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Gewalt und tätliche Angriffe gegen Polizisten und Amtsträger, gegen Notärzte, Rettungsdienste und Feuerwehrleute im Einsatz sind schwere Straftaten und besonderer Ausdruck der Verrohung in unserer Gesellschaft. Die Personen dieser Berufsgruppen versehen täglich einen wichtigen Dienst an der Allgemeinheit und sind selbstverständlich unter besonderen Schutz durch den Staat und seine Gesetze gestellt.
Allerdings stellen Bestrebungen zur Verschärfung des § 113 des Strafgesetzbuches eine unnötige Symbolpolitik dar. Bereits jetzt sind Gewalt, Gewaltdrohung sowie tätliche Angriffe gegen diese Personengruppen im Amt bzw. im Einsatz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und bei besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Dieser Strafrahmen wird derzeit durch die Gerichte aber bei Weitem nicht ausgeschöpft. Den Strafrahmen zu erhöhen suggeriert den Betroffenen ein Mehr an Rechtsschutz, der so nicht zu erreichen ist.
Es ist eine gesicherte Erkenntnis der Kriminal- und Rechtswissenschaft, dass drastische Strafandrohungen Gewalttäter noch nie von ihrem Tun abgehalten haben. Was es vielmehr braucht ist gezielte Prävention, die mit der Rechtsbildung und -erziehung in den Schulen beginnt, und eine Atmosphäre in der Zivilgesellschaft, die Angriffe auf Amtsträger weder toleriert noch akzeptiert
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