Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab dem 7. März 2016 stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus. Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine Forderung von 6 Cent – Ist das berechtigt?
Solche und ähnliche Fälle untersucht die Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). „Wir wollen wissen in welcher Höhe Forderungen geltend gemacht werden und wie sie sich zusammensetzen. Denn bislang gibt es noch keine klare Regelung wie hoch die Gebühren der Inkassodienste sein dürfen“, erklärt Janine Hartmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Es scheint jedoch, dass die Inkassovergütung sich um ein Vielfaches erhöht, da weitere Kostenpositionen, wie beispielsweise Kontoführungsgebühren und unberechtigte Recherche- und Ermittlungskosten berechnet werden. Die Inkassokosten sind dabei eigentlich abhängig von der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Vom 7. März bis zum 30. Juni 2016 gelangen alle Inkassofälle in die Auswertung, mit denen Verbraucher sich zur Beratung an die Verbraucherzentralen wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie an die Verbraucherzentrale Sachsen senden.
Verbraucher können die Inkassoschreiben am besten per E-Mail an vzs@vzs.de, per Post (Stichwort: Inkasso-Aktion, Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig) oder online unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/unserioese-inkasso-praktiken-sachsen einsenden.
Unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de sind zudem Informationen und Musterbriefe zu finden.
Keine Kommentare bisher