Justizminister Gemkow hat heute die vom Sächsischen Landtag gewählten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen zu ihrer Wahl beglückwünscht. Die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Dresden Birgit Munz tritt nach der heutigen Wiederwahl ihre zweite Amtszeit als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes an. Außerdem wurde der Vizepräsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Matthias Grünberg als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen wiedergewählt.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen nimmt als Hüter der Sächsischen Verfassung eine essentielle rechtsstaatliche Aufgabe wahr. Der Sächsische Landtag wählte heute zwei hoch angesehene Verfassungsrichter mit breiter Mehrheit für eine weitere Amtszeit. Ich danke der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes Frau Birgit Munz und dem Verfassungsrichter Herrn Dr. Matthias Grünberg dafür, dass sie sich weiterhin in den Dienst des Gerichts stellen.“
Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen in Leipzig besteht aus fünf Berufsrichtern und vier nichtberufsrichterlichen Mitgliedern, die der Landtag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von neun Jahren wählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die berufsrichterlichen Mitglieder üben die Tätigkeit im Verfassungsgerichtshof als Nebenamt aus, die anderen Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
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