Heute hat das Kabinett die Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Justizgesetzes in den Landtag beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen Justizwachtmeister unter anderem die Befugnis erhalten, verbotene Gegenstände – vor allem Waffen oder Betäubungsmittel – zu beschlagnahmen. Bisher durften sie das nicht, sondern mussten bei Fund solcher Gegenstände die Polizei hinzuziehen.
Staatsminister Gemkow: „Die Justizwachtmeister leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften. Immer wieder werden bei den Eingangskontrollen verbotene Gegenstände aufgefunden.
Mit der Neuregelung im Justizgesetz können Wachtmeister verbotene Messer, Schlagringe und andere Waffen selbst beschlagnahmen, ohne die Polizei herbeirufen zu müssen.“
Justizwachtmeister verhindern und beseitigen konkrete Gefahren sowie Störungen in Justizgebäuden. Hierzu dürfen sie auf sämtliche geeignete Befugnisse nach dem Sächsischen Polizeigesetz – mit Ausnahme des Schusswaffengebrauchs – zurückgreifen. Immer wieder führen Besucher von Gerichten verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich. Allein im 2. Halbjahr 2015 wurden mehr als 15.000 gefährliche Gegenstände registriert u. a. Schlagringe, Elektroschocker, Messer, Reizstoffsprays, Feuerwerkskörper.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf eine geringfügige Erweiterung des räumlichen Zuständigkeitsbereichs der Justizwachtmeister. Dieser soll jetzt nicht mehr an der Schwelle des Gebäudeeingangs enden. Ermöglicht werden soll nun auch ein Eingehen auf Störungen, die in räumlich unmittelbarer Nähe zu den Amtsgebäuden erfolgen; so zum Beispiel unmittelbar vor den Eingängen oder auf Höfen von Justizgebäuden. Der Objektschutz durch die sächsische Polizei bleibt davon aber unberührt.
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