Soeben hat der Landtag mit einer Mehrheit aus CDU, SPD und AfD die Genehmigung erteilt, Anklage gegen Juliane Nagel, MdL wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu erheben. Dr. Jana Pinka, stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin, erklärt: Aus der Sicht meiner Fraktion stehen handfeste Anzeichen einer missbräuchlichen Strafverfolgung im Raum. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen fünf Vertreterinnen und Vertreter des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“, die im Januar 2015 bei einer Pressekonferenz zum zivilgesellschaftlichen Protest gegen LEGIDA aufgefordert hatten, Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Drei Ermittlungsverfahren wurden unverzüglich, das gegen die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (Grüne) kürzlich nach § 153 StPO eingestellt. Lediglich das Verfahren gegen Juliane Nagel wird mit Eifer fortgesetzt. Der Vorwurf: Sie habe gefordert, LEGIDA zu blockieren, und damit öffentlich zu Straftaten aufgerufen.
Die Mehrheit im Immunitätsausschuss aus CDU, SPD und AfD hat dagegen votiert, die Staatsanwaltschaft anzuhören. Dabei wird selbst im Bericht des Ausschusses davon gesprochen, dass Indizien für eine willkürliche Strafverfolgung vorgetragen worden sind, die der Ausschussmehrheit allerdings nicht ausreichen. So bleibt unklar, worin das besondere Verfolgungsinteresse gegen unsere Kollegin Juliane Nagel bestehen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Leitsatz zum Urteil im Verfahren Ronald Pofalla (2 BvE 2/00) vom 17. Dezember 2001 festgestellt: „Der einzelne Abgeordnete hat einen Anspruch darauf, dass sich das Parlament bei der Entscheidung über die Aufhebung der Immunität nicht – den repräsentativen Status des Abgeordneten verkennend – von sachfremden, willkürlichen Motiven leiten lässt“.
Der Vorwurf gegen Juliane Nagel ist haltlos, die Maßnahmen sind unverhältnismäßig. Die alleinige Verfolgung der Linken Abgeordneten deutet auf ein politisches Motiv hin. Es bleibt der Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig vor allem gegen eine missliebige Abgeordnete vorgeht – und damit jene Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeitsbereich Juliane Nagel ihren Direktwahlkreis hat. Das ist kein guter Tag für das Parlament.
Es sollte nachdenklich machen, dass zivilgesellschaftlich Engagierte, die sich rechten Umtrieben entgegenstellen, in Sachsen immer wieder kriminalisiert und verfolgt werden. Während öffentlich gehetzt wird, Rassismus zur Schau getragen werden darf, Menschen gegeneinander ausgespielt werden, werden vor allem Menschen verfolgt, die sich gegen geistige Brandstiftung stemmen.
94 (2) der Geschäftsordnung
Keine Kommentare bisher