Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat heute den Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (BVWP 2030) veröffentlicht. Der Entwurf des neuen BVWP wird jetzt mit den Ländern, Ressorts und Verbänden abgestimmt bzw. erörtert. Dies schließt auch erstmals eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den Vorgaben der Strategischen Umweltprüfung (SUP) ein.
Verkehrsminister Martin Dulig zum Entwurf: „Wir haben nun endlich Klarheit was die Aufnahme der sächsischen Straßenbauvorhaben in den BVWP betrifft. Alle für den Freistaat prioritären Achsen sind in den wichtigen Kategorien des BVWP enthalten. Unklarheit besteht hingegen weiterhin bei den Schienenprojekten. Damit können und werden wir uns nicht zufrieden geben.“
Im Bereich Straße sind acht Projekte bereits laufende Projekte fest disponiert. Insgesamt 29 Projekte sind im jetzigen Entwurf im „vordringlichen Bedarf“ eingestuft, d.h. diese haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, bis 2030 geplant und gebaut zu werden. Sechs Projekte sind im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft, das bedeutet, dass das Projekt bis 2030 geplant werden kann. 23 vom Freistaat angemeldete Projekte fallen unter den „weiteren Bedarf“, bei diesen Projekten ist die Zukunft offen. 13 Projekte finden im Entwurf keine Berücksichtigung.
Enttäuscht zeigte sich Verkehrsminister Dulig darüber, dass das Ausbauvorhaben der A72 zwischen Chemnitz Süd und Zwickau Ost nicht im Entwurf berücksichtigt wurde.
Im Bereich Schiene wurden insgesamt neun von elf Vorhaben in den Plan aufgenommen, jedoch unter verschiedenen Prämissen. „Der Bund schiebt Sachsen aufs Abstellgleis. Die Nichtaufnahme der Fernverkehrsstrecke Chemnitz – Leipzig ist nicht akzeptabel. Dazu kommt, dass das BMVI offenbar seine Hausaufgaben im Bereich Schiene nicht erfüllt hat. Es ist völlig unverständlich, dass sowohl die Neubaustrecke Dresden – Prag als auch die Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz noch nicht abschließend bewertet wurden“, so Dulig.
Dulig weiter: „Wir werden alles daran setzen, unsere Interessen in den nächsten Wochen in die Abstimmungen einzubringen und setzen dabei auch auf die Regionen und Abgeordneten, die sächsischen Interessen entsprechend zu vertreten.“
Das sächsische Verkehrsministerium wird den Entwurf jetzt sehr genau prüfen und die weitere Vorgehensweise mit den Landkreisen abstimmen. Prinzipiell sind alle angemeldeten Maßnahmen für Sachsen wichtig.
Im Zeitraum von Montag, 21. März 2016 bis einschließlich Montag, 2. Mai 2016, montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr, sind alle Unterlagen in der Zentrale des LASuV, Stauffenbergallee 24, Raum 1.005, 01099 Dresden sowohl elektronisch als auch in Papierform einsehbar. In den nächsten sechs Wochen können dazu von jedermann Stellungnahmen direkt online gegenüber dem BMVI abgegeben werden (www.bvwp2030.de).
Hintergrund: Der BVWP 2030 bildet die Grundlage für den Ausbau der Bundesfernstraßen und wird vom Bundeskabinett beschlossen. Er enthält alle von der Bundesregierung beabsichtigten Investitionsprojekte für Straßen, Schienen und Wasserstraßen, ist jedoch kein Finanzierungsplan.
Seit 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an der Methodik und inhaltlichen Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 gearbeitet. Das BMVI hatte die Länder aufgefordert, die Eisenbahninfrastrukturprojekte und Straßenbauprojekte des Fernstraßenbaus zu benennen, die aus Sicht des Landes einer Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP unterzogen werden sollen.
Zwischen Dezember 2012 und September 2013 haben die Länder die aus ihrer Sicht wichtigen Maßnahmen im Bereich Straße, Schiene und Wasserstraße für den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Für Sachsen waren das insgesamt 72 Straßen- und 11 Schienenprojekte, darunter die Neubaustrecke Dresden-Prag. Für die einzige Bundeswasserstraße, die Elbe, wurden keine Maßnahmen gemeldet. Grundlage der Anmeldungen ist der Landesverkehrsplan 2025, den das Kabinett am 25. September 2012 beschlossen hatte.
Die Bewertung der Projekte und die Festlegung, welche dieser Projekte dann tatsächlich in den BVWP 2030 aufgenommen werden, trifft das BMVI im Ergebnis eines bundeseinheitlichen Bewertungsverfahrens. Auf die Prüfverfahren und Entscheidungen des Bundes hat der Freistaat keinen Einfluss.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das BMVI die Vorschläge prüfen, den jetzt vorliegenden Entwurf überarbeiten und dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorlegen. Aufbauend auf dem Kabinettsbeschluss entscheidet der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber im Rahmen der Ausbaugesetze über den Aus- und Neubaubedarf, d. h. die Projektlisten und die Priorisierung des BVWP werden abschließend durch das Parlament geprüft und gesetzlich festgeschrieben.
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