Im Rahmen der Vergaberechtsreform 2016 dürfen Vergabeunterlagen zu EU-weiten Ausschreibungsverfahren ab 18. April grundsätzlich nur noch elektronisch bereitgestellt werden. Durch die ab diesem Zeitpunkt geänderte Rechtslage ist die Papierform für öffentliche Auftraggeber nicht mehr möglich.
Künftig sind in der Regel alle Unterlagen für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen über die Ausschreibungsplattform der Stadt Leipzig www.ausschreibungen.leipzig.de zu finden. Im Sinne einer einheitlichen Verfahrensweise stellt die Stadt Leipzig die Vergabeunterlagen zeitgleich auch für nationale Verfahren grundsätzlich nur noch elektronisch zur Verfügung.
Für interessierte Firmen entfallen damit die gesonderte Anforderung eines Papierexemplars, die Übersendung eines Verrechnungsschecks, die Kosten für das Druckexemplar sowie eventuelle Zeiteinbußen bei der Angebotsfrist durch Postlaufzeiten.
Wichtig: Die Angebote zu den Ausschreibungen sind bis auf weiteres nach wie vor ausschließlich in Papierform bei der Stadt Leipzig abzugeben bzw. einzusenden.
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