Die demnächst im Bundestag zu beschließenden „Rechtsvereinfachungen“ bei Hartz IV kommentiert die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Susanne Schaper: Bereits zum neunten Mal in knapp elf Jahren muss die Bundesregierung bei Hartz IV nachbessern. Das ist kein Zufall, denn das entwürdigende Gesetzeswerk zwingt noch immer viele Betroffene zum Streit um ihre Rechte. In Sachsen beziehen fast 70 % aller Erwerbslosen Grundsicherungsleistungen, die sie sich oftmals auch noch einklagen müssen.
An den Sozialgerichten in Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie dem Landessozialgericht liegen 42.200 unerledigte Verfahren.
Für einen großen Teil der Hartz IV-Betroffenen ist der Grundsicherungsbezug ein langfristiger Zustand. Viele Menschen im Hartz-IV-Bezug können Grundbedürfnisse kaum oder nicht befriedigen. Das Leistungsrecht ist vor allem ein Kontrollrecht. Ziel der Linken ist eine Grundsicherung, die ohne Sanktionen auskommt und den Menschen Schritt für Schritt hilft, sich wieder voll in die Gesellschaft zu integrieren. An diesem Ziel scheitert die Bundesregierung auch mit der neunten Überarbeitung des Sozialgesetzbuches II kläglich.
Rechtsvereinfachungen können durchaus sinnvoll sein. Doch geplant sind neben sinnvollen Vorschlägen auch einige, die die Rechte der Leistungsberechtigten schwächen. So sollen höchstrichterliche Entscheidungen nur für zukünftige Fälle gelten, nicht aber rückwirkend für das Handeln aller Jobcenter, mit denen Betroffene konfrontiert waren. Somit werden selbst im Falle einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht alle Bescheide korrigiert.
Wem das Jobcenter den Umzug aus einer Wohnung verweigert, der hat bald auch keine Möglichkeit mehr, für die neue Wohnung den eigentlich angemessenen Mietsatz zu bekommen. Stattdessen werden nur die Kosten für die alte Miete erstattet. Am schlimmsten ist jedoch, dass das Sondersanktionsrecht für Unter-25-Jährige und die Sanktionierung der Mietkosten nicht abgeschafft werden sollen.
Anstatt die Menschen mit Sanktionsinstrumenten unter Druck zu setzen und Leistungen zu kürzen, die ohnehin das Existenzminimum unterschreiten, sollte die Bundesregierung für mehr fair entlohnte Beschäftigung kämpfen. Denn das Hauptproblem ist nicht eine fehlende Motivation von Erwerbslosen, die das bestehende Sanktionsregime pauschal unterstellt, sondern der Mangel an existenzsichernden Arbeitsplätzen. Eine sanktionsfreie Mindestsicherung wäre dringlicher als Verwaltungsvereinfachungen für die Jobcenter!
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