Nach den rassistischen Vorfällen in Clausnitz fordert die Fraktion Die Linke eine Sondersitzung des Innenausschusses des Sächsischen Landtages. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt: Nicht zuletzt aus der gestrigen Pressekonferenz des Chemnitzer Polizeipräsidenten Uwe Reißmann ergeben sich Fragen, die dringend geklärt werden müssen.
Warum wird nicht von Amts wegen gegen die „Demonstranten“ vor der Flüchtlingsunterkunft und dem Bus ermittelt – wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des Landfriedensbruchs, der Beleidigung, der Nötigung, der Volksverhetzung (‚Brennt’s nieder!’, ‚Die Ratten!’) oder des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte? Wenn tatsächlich nur eine Minderheit dieser ansonsten „friedlichen, allenfalls neugierigen Gruppe“ ein aggressives Verhalten an den Tag legte: Warum konnte die Polizei die ausgesprochenen Platzverweise nicht durchsetzen?
Wenn „Zwangsmaßnahmen“ wie das Abführen im Polizeigriff so harmlos und gängig sind: Warum hat man diese Maßnahme nicht an den bedrohenden „Demonstranten“ durchgeführt, sondern an Frauen und Kindern, also an den Opfern statt an den Tätern? Wenn die internen Untersuchungen zur Aufarbeitung des Polizeieinsatzes noch gar nicht begonnen haben: Wie kann der Polizeipräsident von Chemnitz dann behaupten, den Polizisten vor Ort sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen?
Langsam beginne ich an eine selbstverordnete, rechtsäugige Blindheit von Teilen der sächsischen Polizei und vor allem ihres Dienstherrn zu glauben. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf, dem wir alle nachzugehen haben. Um diese und weitere Fragen beantwortet zu bekommen, fordern wir eine Sondersitzung des Landtags-Innenausschusses.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, warnt angesichts des Polizeihandelns in Clausnitz vor einer „Vorverurteilung“ der Beamten. In der vergangenen Woche erklärte das Innenministerium im MDR-Sachsenspiegel, dass die Polizei Informationen zu Straftaten nie in Form des Konjunktiv veröffentliche – ich glaube, das birgt tatsächlich die Gefahr von Vorverurteilungen. Vielleicht sollte der DPolG-Vorsitzende seine Forderung nach der Möglichkeitsform vor allem an das sächsische Innenministerium richten.
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