Im Februar zahlen die sächsischen Jobcenter einen Zuschuss zum Schulbedarf aus. Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten und deren Kinder die Schule besuchen, bekommen diesen Zuschuss mit dem Arbeitslosengeld II automatisch überwiesen. Er soll die Anschaffung von persönlichen Gegenständen, die für den Schulbesuch benötigt werden, erleichtern.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre, für die Leistungen aus der Grundsicherung gezahlt werden, haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket.

Dazu gehört auch der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf in Höhe von einhundert Euro – für jedes Schuljahr. Davon werden diesen Monat dreißig Euro ausgezahlt – weitere siebzig Euro mit Schuljahresbeginn im August.

Im August des vergangenen Jahres wurde ein Zuschuss für Schulbedarf an über 48.000 junge Menschen ausgezahlt, im Februar 2015 an 47.300 Kinder.

Damit sollen die Anschaffungen von Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial (Füller, Tinte, Bleistifte, Malstifte, Papier, Lineale, Taschenrechner, Radiergummis) oder Schulranzen und Turnbeutel erleichtert werden.

Der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf muss nicht gesondert beantragt werden. Die Jobcenter zahlen ihn automatisch an die Eltern mit schulpflichtigen Kindern. Nur Familien, die kein Arbeitslosengeld II erhalten, weil sie zum Beispiel Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen für den Schulbedarf im Jobcenter einen gesonderten Antrag stellen.

Neben dem Schulbedarf gibt es weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe.

So kann das Jobcenter eintägige Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung und kulturelle Teilhabe bezuschussen.

Hintergrundinformationen zu den weiteren Leistungen aus dem Bildungspaket:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html;jsessionid=A2F909EFF5BDC0C70AAD381A2755021C

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