Der Bundestag wird künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) auf seiner Website veröffentlichen. Der Ältestenrat des Bundestags hat am heutigen Donnerstag entschieden, künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes online auf seiner Website zu veröffentlichen.
Damit reagierte er auf die Anfragen von weit über Tausend Bürgerinnen und Bürgern, die über die Plattform http://www.fragdenbundestag.de Gutachten der Bundestagsjuristen angefordert hatten.
Zur Vorgeschichte: Ende Januar hatte die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de eine bislang unveröffentlichte Liste mit den Titeln mehrerer Tausend Gutachten von 2005 bis 2015 online gestellt. Deren Herausgabe hatte der Bundestag gegenüber abgeordnetenwatch.de lange Zeit verweigert und behauptet, die Organisation verfolge mit ihrer Anfrage eine „Ausforschung des Behördenhandelns“. Nach einem Widerspruch von abgeordnetenwatch.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gab die Parlamentsverwaltung die Liste schließlich doch heraus. Durch das Bekanntwerden der Titel konnten Bürger und Journalisten nun erstmals konkrete Gutachten beim Bundestag anfordern. Dies war bislang nicht möglich, weil nicht bekannt war, welche Ausarbeitungen überhaupt existieren.
„Wir freuen uns, dass die Bundestagsverwaltung ihre Transparenzblockade aufgegeben hat und nun sämtliche Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes von sich aus ins Internet stellt. Damit sind die steuerfinanzierten Gutachten allen Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Das ist ein großer Erfolg von abgeordnetenwatch.de und fragdenstaat.de!“, erklärte abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack am Donnerstag.
Arne Semsrott, FragDenStaat.de: „Endlich öffnet der Bundestag seine Aktenschränke! Damit werden Informationen für die Öffentlichkeit verfügbar, die in den letzten Jahrzehnten nur wenigen Menschen zugänglich waren. Jetzt können Journalisten und Wissenschaftler auf die Gutachten zugreifen – aber auch Bundestagsabgeordnete selbst haben jetzt einen deutlich vereinfachten Zugang zu den Ausarbeitungen ihrer Hausjuristen.“
Bereits jetzt stehen unter www.bundestag.de/ausarbeitungen fast 900 Ausarbeitungen des Bundestags zur Verfügung, teils als Scan, teils offensichtlich als Original-PDF. Das Gutachten „Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück“ ist bisher nicht darunter.
Außerdem ändert der Bundestag die Praxis seiner Ausarbeitungen: Künftig werden alle Gutachten nach einer Schutzfrist von vier Wochen nach der Ausarbeitung durch den Bundestag online veröffentlicht. Dabei wird der Name der Auftraggeberin nicht bekanntgegeben. Die Möglichkeit, ein Gutachten vertraulich einer Bundestagsabgeordneten exklusiv vorzubehalten, wird es künftig nicht mehr geben.
Weiterführende Informationen:
abgeordnetenwatch.de-Veröffentlichung der Gutachten-Liste:
https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2016-01-22/wir-veroffentlichen-die-liste-mit-allen-gutachten-des-wissenschaftlichen-dienstes
fragdenbundestag.de:
https://fragdenstaat.de/fragdenbundestag/
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