„Ob prunkvolle Schlösser, alte Burgen oder prächtige Gärten – mit dem Sächsischen Familienpass ermöglichen wir kinderreichen Familien gemeinsame Erlebnisse und schöne Stunden in unseren zahlreichen staatlichen Einrichtungen“, erklärt Familienministerin Barbara Klepsch.
Einen Familienpass können erhalten
– Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern
– Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern
– Eltern mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.
Der Familienpass wird von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung ausgestellt. Bei der Beantragung muss der Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorgelegt werden. Der Familienpass ist einkommensunabhängig. Im aktuellen Merkblatt zum Familienpass des Freistaates Sachsen sind alle Einrichtungen – Museen, Sammlungen, Schlösser und Burgen – aufgeführt, welche die Inhaber des Landesfamilienpasses mit ihren Kindern kostenfrei besuchen können.
Das Merkblatt und weitere Informationen sind ebenfalls im Internet unter http://www.familie.sachsen.de/7455.html eingestellt. Den Familienpass des Freistaates Sachsen gibt es nun schon mehr als 20 Jahre.
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