Das Gesetz beschleunigt die Asylverfahren und Abschiebungen, gerade für Straftäter und bindet Leistungen an den zugewiesenen Aufenthaltsort. Profitieren werden die wirklich Schutzbedürftigen.
Dazu der Leipziger Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Feist: „Die neue Regelung erleichtert es, zwischen tatsächlich Schutzbedürftigen und nicht Schutzbedürftigen zu unterscheiden und ihre Anträge entsprechend zu behandeln. Das schafft Klarheit für alle Seiten, sichert die Akzeptanz der Bevölkerung und garantiert weiterhin unsere Fähigkeit zur Hilfe für die, die sie wirklich brauchen.
Wir halten damit unser Wort, nämlich denen zu helfen, die tatsächlich Hilfe brauchen. Aber wir machen auch klar: Wer herkommt, muss sich an unsere Gesetze halten, wer dies nicht tut, verwirkt sein Recht auf unsere Hilfe. Gleichzeitig müssen wir deutlich sagen, dass das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Flüchtling ein Recht auf Zeit und an Bedingungen gebunden ist. Dieses Signal muss auch in die Herkunftsländer gesandt werden. Dies ist auch ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger.“
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