Eine Fläche mit bis zu 4 Meter hohen Gebüschen wurde an der Straße des 18. Oktober vollständig abgeholzt. Damit wurde ein wichtiges Vogel-Biotop einer Baumaßnahme ersatzlos geopfert. Die seit September vom BUND Leipzig an Stadt und Bauherr herangetragenen Kooperationswünsche wurden übergangen. Indes bedroht das Bauvorhaben noch weitere Vogel-Lebensräume.
„Die hochgewachsenen Gebüsche dienten Rotkehlchen, Grünfink, Zaunkönig, Amsel und Mönchsgrasmücke als Rast-, Futter- und Brutstätte. Auf dem Gelände finden sich weiterhin Stare, Blaumeise, Kohlmeise und Buntspecht. Wir wollten, dass das Bauvorhaben so umgesetzt wird, dass jedenfalls Teile dieses lokalen Biotops erhalten bleiben. Leider wurde unser Gesprächswunsch abgeblockt“, so Jessica Keim, stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig. „Außerdem befürchten wir, dass durch den Tiefgaragenbau weitere Gehölze in Mitleidenschaft gezogen werden. Gerade Haussperlinge sind besonders auf diese Lebensräume als ganzjährige Ruheplätze in Nähe der Brutkolonie angewiesen, weiter entfernte Sträucher nützen der lokalen Population hier nichts.“
Das Bauvorhaben für ein Wohnhaus hätte auch so umgesetzt werden können, dass Teile der Gehölze für die Natur erhalten geblieben wären. Doch Atrium Baugesellschaft mbH und die Stadt Leipzig haben die ausführlichen Hinweise des BUND Leipzig nicht zum Anlass genommen, eine die Stadtnatur schonendere Ausführungsalternative zu erwägen.
Der BUND Leipzig befürwortet grundsätzlich Bauvorhaben auf bestehenden Brachflächen im Stadtgebiet. Diese dienen einer Verdichtung der Stadtstruktur und einer Verringerung des Flächenfraßes im Umland. Jedoch sollte die auf den Brachen gewachsene Stadtnatur möglichst erhalten werden. Dies fördert Lebensqualität und Mikroklima.
„Es hätten Möglichkeiten bestanden, Natur und Bauvorhaben anteilig in Einklang zu bringen. Hier hätte die Stadt bereits mehr von der Bauherrin fordern müssen, weil das Biotop zuvor gezielt entwickelt worden war. Zum Beispiel wurden dort im März 2012 Nistkästen angebracht. Es kann nicht sein, dass eine als Ausgleichsmaßnahme entwickelte Fläche durch das nächste Bauvorhaben wieder zerstört wird. Wir werden nun Akteneinsicht in die erteilte Baugenehmigung nehmen und prüfen, ob die Stadt zumindest Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt hat. Auch werden wir sehr genau beobachten, ob die Bauherrin die Naturschutzauflagen umsetzt“, so Jessica Keim vom BUND Leipzig.
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