Zu dem Übergriff auf eine Frau am Leipziger Hauptbahnhof in der Nacht zum Sonntag erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, Katja Meier: "Der Frau, die eingeschüchtert und sexuell genötigt wurde, gehört mein Mitgefühl. Gewalttätige Übergriffe auf Menschen aufgrund des Geschlechts sind immer ein Angriff auf unsere Grundrechte. Dies ist nicht akzeptabel. Ich fordere daher von Staatsanwaltschaft und Justiz die konsequente strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung der Täter."
“Unabhängig davon, wer die Täter am Leipziger Hauptbahnhof sind, gilt es immer deutlich und unmissverständlich klarzumachen: Gewalt gegen Frauen ist immer ein Verbrechen! Frauen müssen sich überall sicher fühlen können, egal wo und egal wann.”
“Es muss endlich klar werden: Ein Nein ist ein Nein. Bisher reicht es jedoch im Sexualstrafrecht nicht aus, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt. Sie muss sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Diese gesetzliche Klarstellung hat die Regierungskoalition im Bund im Jahr 2014 trotz der Proteste – unter anderem aus der Grünen-Bundestagsfraktion – nicht vorgenommen. Diese Lücke im Strafrecht muss endlich geschlossen werden.”
“Dies ist auch längst überfällig, denn der bisherige Strafrechtsparagraph 177, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt, wird den internationalen Vorgaben der Kriminalitätsbekämpfung und der Ermöglichung wirksamer Strafverfolgung nicht gerecht. Dabei hat die schwarz-gelbe Bundesregierung bereits im Mai 2011 eine entsprechende EU-Rats-Initiative unterzeichnet, die die Unterzeichnerstaaten verpflichtet ‚nicht einverständliche sexuelle Handlungen’ unter Strafe zu stellen.”
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt:
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680462535
Keine Kommentare bisher