Die Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen hat sich im Förderzeitraum 2007 bis 2015 positiv entwickelt. In den drei Förderprogrammen Energetische Sanierung, Mehrgenerationenwohnen und Wohneigentum wurden in dem Zeitraum insgesamt über 400 Millionen Euro an Darlehen ausgezahlt.
Innenminister Markus Ulbig: “Die Wohnraumförderung bleibt ein unverzichtbares Element der sächsischen Förderpolitik. Mit einem günstigeren Zins gelten seit vergangenem Jahr noch verbesserte Bedingungen für Eigentümer und Bauherrn. Die Förderprogramme zielen darauf, dass sich besonders Familien mit Kindern ein Zuhause in den eigenen vier Wänden leisten können.”
In der Förderperiode 2007 bis 2015 konnten mit den Mitteln insgesamt 22.474 Wohneinheiten unterstützt werden. Dies entspricht einer Förderung von durchschnittlich fast 2.500 Wohneinheiten pro Jahr.
Das Bewilligungsvolumen für die Jahre 2014 und 2015 in den drei Förderbereichen sieht wie folgt aus:
Energetische Sanierung 2014/2015 21 Mio. Euro/25 Mio. Euro
Mehrgenerationenwohnen 2014/2015 7 Mio. Euro/12 Mio. Euro
Wohneigentum 2014/2015 19 Mio. Euro/17 Mio. Euro
Für die Programme ergibt sich im Jahr 2015 eine Steigerung an ausgezahlten Darlehen im Vergleich zum Jahr 2014. Bei der Energetischen Sanierung liegt diese bei 3,85 Millionen Euro (18,63 Prozent), beim Mehrgenerationenwohnen bei 5,07 Millionen Euro (74,12 Prozent). Beim Wohneigentum gab es einen leichten Rückgang der Förderung.
Das Sächsische Kabinett hat im Oktober 2015 eine neue Finanzierungsform der Richtlinie Wohnraumförderung beschlossen. Die auf dem Markt bereits bestehenden KfW-Wohnraumförderdarlehen werden mit Mitteln des Freistaates Sachsen im Zins vergünstigt. Die Zinsen für die Förderdarlehen werden für einen Zeitraum von maximal zehn Jahren auf minimal 0,25 Prozent verbilligt.
Hintergrundinformationen: Förderziel ist es, die Wohnraumförderung in Sachsen nachhaltig zu gestalten. Dazu gehören generationengerechtes und preiswertes Wohnen bei hohen energetischen Qualitätsstandards. Beide Ausrichtungen dienen einer zukunftsorientierten Entwicklung des Wohngebäudebestandes.
Energetische Sanierung von Wohnraum trägt zum Klimaschutz und zur Begrenzung der Mietnebenkosten bei. Deshalb werden Maßnahmen zur Wärmedämmung ebenso gefördert, wie die Umstellung auf energiesparende und umweltfreundliche Energieträger.
Barrierereduzierendes Wohnen (Generationengerechtes Wohnen) wird gefördert, um in erhaltenswerten Wohngebäuden Bedingungen für junge Familien und ältere, kranke, behinderte Menschen zu schaffen. Dadurch sollen das alltägliche Leben in der Wohnung und der Verbleib der Bewohner in ihrem Wohnumfeld bei Änderung der jeweiligen Lebensverhältnisse durch die Generationen erleichtert werden.
Wohneigentum trägt zur Stabilisierung von Stadtquartieren bei, entlastet den Mietwohnungsmarkt, dient der Vermögensbildung und ist ein wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge. Die Förderung ist für Familien mit Kindern besonders attraktiv.
Informationen zur Wohnraumförderung gibt es unter: https://www.sab.sachsen.de/de/p_immobilien/detailfp_ib_80706.jsp
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